Volltext der Entscheidung
VZR 271/04
Leitsatzberichtiauna
In dem Rechtsstreit
gegen
wird der Leitsatz zu c) vom 9. Juni 2005 wie folgt berichtigt:
"c) Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Revisionsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen."
Karlsruhe, den 29. Juli 2005
(Der Berichterstatter)