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BGH

Gericht: BGH

BGHZ: nein

LeitsatzNachschlagewerk21MünchenVZRBGHZ

Volltext der Entscheidung

Nachträglicher Leitsatz
 Nachschlagewerk:	ja
BGHZ:	nein
BGHR:		ja
WEG § 12 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2
Der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums selbständig auszuüben.
BGH, Beschluss vom 21. November 2013 - VZR 269/12 - LG München I
AG Rosenheim