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BGH

Gericht: BGH

Die Beklagte wird weiter verurteilt, unter der Bedingung, daß der Kaufvertrag geschlossen wird, nach dessen Maßgabe an die Klägerin 205.325 DM zu zahlen, Zug um Zug gegen Auflassung des Kaufgrundstücks und Bewilligung der Eintragung der Beklagten als Eigentümerin in das Grundbuch.

BundesgerichtshofesLemkeZugWenzelGaierZivilsenattropfen

Volltext der Entscheidung

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 31. Januar 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Tropf, Prof. Dr. Krüger, Dr. Lemke und Dr. Gaier
 beschlossen:
Das Urteil des Senats vom 21. Dezember 2000 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, daß die auf Seite 5 ausgesprochene Verurteilung der Beklagten wie folgt gefaßt wird:
Die Beklagte wird weiter verurteilt, unter der Bedingung, daß der Kaufvertrag geschlossen wird, nach dessen Maßgabe an die Klägerin 205.325 DM zu zahlen, Zug um Zug gegen Auflassung des Kaufgrundstücks und Bewilligung der Eintragung der Beklagten als Eigentümerin in das Grundbuch.
Lemke
 Gaier
Wenzel
 Tropf
Krüger