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BGH

Gericht: BGH

in dem Rechtsstreit der Witwe Anna Straße geh in Hl Beklagten, Berufungsklägerin, Anschlußberufungsbeklagten und Revisionsklägerin, Februar 1964 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Dr. Tasche und der Bundesrichter Br. Augustin, Schuster, Br. Freitag und Br. Mattem beschlossen:

RechtsanwaltSitzung26RechtsstreitTascheBrVJR_209/61KlägerinAnna

Volltext der Entscheidung

B e
Schluß
VJR_209/61
2178 025
in dem Rechtsstreit
 der Witwe Anna Straße
 geh
in Hl
 Beklagten, Berufungsklägerin, Anschlußberufungsbeklagten und Revisionsklägerin,
- Pro s o ßb evo1lmächt ig t e r
Rechtsanwalt Br
 gegen
die Ehefrau Anna 4BB	Street
 geb.
in V|
Klägerin, Berufungsbeklagte, Anschlußberufungs-klägerin und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevoilraächtigter
 Rechtsanwalt
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in der Sitzung am 26. Februar 1964 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Dr. Tasche und der Bundesrichter Br. Augustin, Schuster,
 Br. Freitag und Br. Mattem beschlossen:
Ber Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf
 Bm 19.950
festgesetzt.
Br. Tasche
 Br. Mattem