in dem Rechtsstreit der Witwe Anna Straße geh in Hl Beklagten, Berufungsklägerin, Anschlußberufungsbeklagten und Revisionsklägerin, Februar 1964 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Dr. Tasche und der Bundesrichter Br. Augustin, Schuster, Br. Freitag und Br. Mattem beschlossen:
B e Schluß VJR_209/61 2178 025 in dem Rechtsstreit der Witwe Anna Straße geh in Hl Beklagten, Berufungsklägerin, Anschlußberufungsbeklagten und Revisionsklägerin, - Pro s o ßb evo1lmächt ig t e r Rechtsanwalt Br gegen die Ehefrau Anna 4BB Street geb. in V| Klägerin, Berufungsbeklagte, Anschlußberufungs-klägerin und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevoilraächtigter Rechtsanwalt Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in der Sitzung am 26. Februar 1964 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Dr. Tasche und der Bundesrichter Br. Augustin, Schuster, Br. Freitag und Br. Mattem beschlossen: Ber Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf Bm 19.950 festgesetzt. Br. Tasche Br. Mattem