* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · V ZR 207/95

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 207/95

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 1996 durch die Richter Dr. Vogt, Dr. Wenzel, Tropf, Schneider und Dr. Klein für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 5.

DieterKlein22schneidernMärzWenzelKläger

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
V ZR 207/95
Versäumnis-
URTEIL
Verkündet am:
22. März 1996 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
1.	Dieter K(
2.	Helga beide wohnhaft
 Istraße Wt,
 Kläger und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Dr.
F.
und
 gegen
Dieter	Bl
^Straße
 Beklagter und Revisionsbeklagter, - prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
2
3£>
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 1996 durch die Richter Dr. Vogt, Dr. Wenzel, Tropf, Schneider und Dr. Klein
 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Brandenburg!sehen Oberlandesgerichts vom 18. Mai 1995 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Vogt
 Schneider
Wenzel
 Klein
Tropf