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BGH · V ZR 206/95

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZR 206/95

Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 1996 durch die Richter Dr. Vogt, Dr. Wenzel, Tropf, Schneider und Dr. Klein für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 5. Mai 1995 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen. Vogt Schneider Wenzel Klein Tropf

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Volltext der Entscheidung

Abschrift
&
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
Versäumnis-
V ZR 206/95	URTEIL
Verkündet am:
22. März 1996 K a n i k
Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
1.	Dieter Kgl,
2.	Helga KflP, beide wohnhaft P(
Straße V,
Kläger und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwälte	Dr.
F.
und
 gegen
1.	Volker
2.	Kerstin Ni beide wohnhaft
 traße ■,
Beklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.
2
2?
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 1996 durch die Richter Dr. Vogt, Dr. Wenzel, Tropf, Schneider und Dr. Klein
 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Brandenburg!sehen Oberlandesgerichts vom 18. Mai 1995 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Vogt
 Schneider
Wenzel
 Klein
Tropf