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BGH

Gericht: BGH

März 2004 in dem Rechtsstreit Der V. Der Tenor des am 6.

12BundesgerichtshofesSchmidt-RäntschMärzgemäßWenzelZPOStresemann

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VZR 196/03
12. März 2004 in dem Rechtsstreit
 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel, die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und die Richterin Dr. Stresemann
 am 12. März 2004 beschlossen:
Der Tenor des am 6. Februar 2004 verkündeten Urteils des Senats wird gemäß §319 ZPO dahin berichtigt, daß vor dem Kostenausspruch folgende versehentlich ausgelassene Zeile eingefügt wird:
"Die Anschlußrevision des Klägers wird zurückgewiesen."
Wenzel
 Schmidt-Räntsch
 Klein
Stresemann
 Lemke