Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
s?
V ZR 186/89
BESCHLUSS
in dem Rechtsstreit
Jürgen Adolf
Am
20,
Bad
t
Beklagter, Widerkläger und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr.
und
gegen
Jutta
und Gerhard
Straße
17,
Kläger, Widerbeklagte und Revisionsbeklagte,
- Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt
WII
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 5. Dezember 1990 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Hagen und die Richter Linden, Dr. Vogt,
Dr. Lambert-Lang und Tropf
beschlossen:
Das Urteil des V. Zivilsenats vom 30. November 1990 wird gemäß § 319 Satz 1 ZPO dahin berichtigt, daß es heißen muß:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 26. April 1989 ... aufgehoben ....
Lambert-Lang
Hagen
Linden
Tropf
Vogt