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BGH · v zb 3/97

Gericht: BGH · Aktenzeichen: v zb 3/97

Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Prof. Die in der Eigentümerversammlung vom 24. Hagen Krüger Lambert-Lang Klein Wenzel

18HagenKlein3/97ProfessorBESCHLUSSSchreibfehlers

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
v zb 3/97	BESCHLUSS
vom 18. Dezember 1997
in der Wohnungseigentumssache
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Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Dezember 1997 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Lambert-Lang, Dr. Wenzel, Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein
 beschlossen:
Der Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1997 wird in seinem Tenor gemäß § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, daß es im zweiten Absatz wie folgt heißen muß:
Die in der Eigentümerversammlung vom 24. Oktober 1991 gefaßten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
Hagen
 Krüger
Lambert-Lang
 Klein
Wenzel