Volltext der Entscheidung
Berichtigung
Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
BGHR:___________ja
ZPO§ 116 Satz 1 Nr. 2
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.
BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10 - LG Hamburg
AG Hamburg-Wandsbek