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BGH · V ZB 26/10

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZB 26/10
NachschlagewerkMitgliedZBHamburgZPO§BGHR:___________jaBGHZ

Volltext der Entscheidung

Berichtigung
 Nachschlagewerk: ja BGHZ:	nein
BGHR:___________ja
ZPO§ 116 Satz 1 Nr. 2
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.
BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10 - LG Hamburg
AG Hamburg-Wandsbek