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BGH · 77 XIV 7/11

Gericht: BGH · Aktenzeichen: 77 XIV 7/11

wird der Beschluss vom 3. Auf die Rechtsmittel des Betroffenen wird der Beschluss der 3. Mai 2011 aufgehoben und festgestellt, dass die Haftanordnung in dem Beschluss des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 17.

BetroffeneHagenkMärzBundesgerichtshofdeLüdenscheidKarlsruhe

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof k V. Zivilsenat
f Geschäftsstelle
VZB 169/11
Karlsruhe, 9. März 2012
Schreibfehlerberichtigung
 In der Abschiebungshaftsache Beteiligte:
wird der Beschluss vom 3. November 2011 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im zweiten Absatz des Tenors richtig heißen muss:
Auf die Rechtsmittel des Betroffenen wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 25. Mai 2011 aufgehoben und festgestellt, dass die Haftanordnung in dem Beschluss des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 17. März 2011 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Lesniak, Justizangestellte Vorinstanzen:
AG Lüdenscheid, Entscheidung vom 17.03.2011 -77 XIV 7/11 B -LG Hagen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 3 T 132/11 -
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