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BGH

Gericht: BGH

Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Die Vollziehung der mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - vom 2. April 2012 gegen die Betroffene angeordneten und mit Beschluss der 5.

BetroffeneCzub19AugsburgWeinland

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VZB 105/12
vom
 Beteiligte:
19. Juni 2012 in der Abschiebungshaftsache
 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juni 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub und die Richterin Weinland
 beschlossen:
Der Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Wassermann bewilligt.
Die Vollziehung der mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Zweigstelle Schwabmünchen - vom 2. April 2012 gegen die Betroffene angeordneten und mit Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg vom 2. Mai 2012 aufrechterhaltenen Sicherungshaft wird einstweilen ausgesetzt, weil nach summarischer Prüfung die Rechtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010-VZB 261/10, InfAusIR 2011,26 Rn. 10).
Krüger	Lemke	Schmidt-Räntsch
 Czub	Weinland
 Vorinstanzen:
AG Augsburg Zweigstelle Schwabmünchen,
 Entscheidung vom 02.04.2012 - XIV 2/12 (B) -LG Augsburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - 52 T 1541/12 -