in dem Rechtsbeschwerdeverfahren werden die Ausfertigungen und Abschriften des Beschlusses vom 29. März 2012 wegen eines Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es im ersten Absatz des Tenors richtig heißen muss:
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat Geschäftsstelle Karlsruhe, den 2. Mai 2012 Aktenzeichen VZB 103/11 Schreibfehlerberichtiqunq: in dem Rechtsbeschwerdeverfahren werden die Ausfertigungen und Abschriften des Beschlusses vom 29. März 2012 wegen eines Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es im ersten Absatz des Tenors richtig heißen muss: Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Passau vom 31. März 2011 wird zurückgewiesen. Lesniak, Justizangestellte Hausanschrift: Herrenstr. 45a 76133 Karlsruhe Internet- und E-Mail-Adresse: Telefon (Zentrale): poststelle@bgh.bund.de (07 21) 1 59 - 0 www.Bundesgerichtshof.de Telefax: (07 21) 1 59-25 12