Volltext der Entscheidung
Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZA 4/98
vom 10. Juni 1998
in dem Rechtsstreit
Ruth M<
Straße
- Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte II. Instanz:
Beklagte und Antragstellerin,
und Kollegen,
gegen
Land Brandenburg, vertreten durch das Grundstücksund Vermögensamt Potsdam, dieses vertreten durch die Amtsleiterin Steffi Allee (0^, Potsdam,
Klägerin und Antragsgegnerin,
- Prozeßbevollmächtigter II. Instanz:
Rechtsanwalt
Straße
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Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. Juni 1998 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Hagen und die Richter Dr. Wenzel, Tropf Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein
beschlossen:
Der Antrag der Beklagten auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabischtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Hagen
Wenzel
Tropf
Krüger
Klein
Justizamt&mnpiikiisj