* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · V ZA 17/09

Gericht: BGH · Aktenzeichen: V ZA 17/09

Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub und die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland beschlossen: Die Anhörungsrüge des Schuldners gegen den Beschluss des Senats vom 16.

GöttingenCzubKrügerWeinlandStresemann

Volltext der Entscheidung

V ZA 17/09
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 7. April 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren
 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub und die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland
 beschlossen:
Die Anhörungsrüge des Schuldners gegen den Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen. Der Senat hat das als übergangen gerügte Vorbringen zur Kenntnis genommen.
Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden.
Krüger	Stresemann	Czub
 Brückner	Weinland
 Vorinstanzen:
AG Göttingen, Entscheidung vom 18.06.2009 - 75 K 10/06 -LG Göttingen, Entscheidung vom 21.09.2009 - 10 T 64/09 -