9) ist hervorgehoben* dass die yerpacli-' deswegen nur auf 9 Jahre erfolge* weil nach Ablauf er Prist der Hof in Eigenbewirtschaftung durch den Yer-’ 11/48 des Amtsgerichts Emmerich) für unwirksam erklärt und das Pachtverhältnis bis zu dem Kl 1,1931 verlängert,'Mit Antrag vom 20, 4, 1951 begehrt der Antragsteller in gegenwärtigen “verfahren weiteren Pacht schütz. Per Antragsgegner hat um Zurückweisung dieses Antrags gebeten, Pas Amtsgericht hat das Pachtverhältnis bis zu dem: 1, IX, 1955 verlängert, Pas Oberlandesgericht hat He sofortige Beschwerde'-des 'Antragstellers* mit der er Yerlängerung um insgesamt 3 Jahre erstrebte« zurück-gewissen und auf die sofortige Beschwerde des - Anträgsgeg-den Pachtschutzantrag des Antragstellers in vollem ümfaikge abgelehnt, Mit der Rechtsbeschv/erde verfolgt der Antragsteller seine Anträge aus dem Beschwerdeverfahren weiter« Per Antragsgegner bittet um Zurückweisung der iLeciitsbeschwerde, H?0) und für ihn insoweit ein wichtiger Grund Wenn zwischen dem Antragsteller und dem Sohn sgegners am 17® Februar 1951 (das Datum des 27c pdebeschluß beruht offenbar auf einem Versehen) Vereinbarung nicht dahin getroffen worden seif trägsteller im Herbst 1951 abziehe? ragsgegner selbst habe für mehr als 20 000 DM haftliehe Maschinen für den Hof angeschafft* gen Sohn* der übrigens verlobt sei und zu hei-iohtigSy eine eigene Existenz auf dem Hofe zu sei unter den gegebene:: Umständen ein verstund-angen des Antragsgegners* Hinzu komme* daß der er nach seinen unbestrittenen Angaben auch für aufbau de s kri eg s z e r s t ört en Y/irt schaf t sgebäude s landkredit zugesagt erhalten habe* der jedoch wenn er .den Hof nicht in eigene Bewirtschaftung diese Umstände rechtfertigten die Feststellung* ernahme des Hofes für den Antragsgegner nicht r von entscheidender Bedeutung sei, sondern daß für die-'übernähme in Selbstbewirtschaftung auch ein wichtiger und vorliege, der einen Wirtschaftswechsel trotz der ait verbundenen Gefahr eines auch nur vorübergehenden rzeugungs- und Ablieferungsrückganges rechtfertige,.. Gegenüber den Interessen des Antragsgegners müßten die des Antragstellers zurüekstehen* Diesem werde durch den Verlust der Pachtung die Lebensgrundlage nicht entzogen* sondern nur vorübergehend erheblich beeinträchtigt* Er habe inzwischen durch Kauf einen eigenen 60 Morgen grosser: Hof erworben und besitze außerdem noch etv/a 45 Morgen Pachtland* Auf dem. ö zu veranlassen oder doch zu demindest von ihm zu erreich er den Antragsteller auf dem Hofe schon vor Beendigung Pacht Unterkommen lasse, müsse dem Antragsteller über-sen bleiben* Es gehe .jedenfalls nicht an, daß der Augsteller den hier in Präge stehenden Hof dem Antragsgeg-vorenthalte mit der Begründung^ daß auf seinem eigenen noch ein bereits 7'i Jahre alter Pächter sitze, dessen Pachtvertrag noch bis 1954 laufe,, Hinzu komme, daß der Antragsteller an dem Siegeleibetrieb seines Bruders oeteiligi sei und somit, wenn auch vielleicht nur vorübergehend, zu demindest einen Teil seines Lebensunterhaltes aus den Einnahmen seiner Beteiligung bestreiten könne* Der vorliegende' Pall-sei geradezu ein Schulbeispiel, in dem Pachtschutz versagt werden müsse* Der Antragsteller habe von vornherein gewusst, dass er den Kof nur bis 1947 behalten dürfe, weil er dann in Eigenbewirtschaftung übernommen werden solle* Er habe es gleichwohl verstanden, eine: Verlängerung des Pachtverhältnisses bis sum 1 * 11 c 1951 zu erreichen* Erfahrungsgemäss erziele der Eigentümer zu demindest auch zu dem Unterhalt des Pächters und seinerjFamilie« Auf diesen Unterschiedsbetrag zwischen Ertrag der Eigenbewirtschaftung und Pachtzins habe der Antragsgegner bereits in den vier Jahren von 1947 bis 1951? ' Abs i: HPO'dem Ahträgsteller-Fachtschutz su; versagen sei0 : 3)ie' Bügen- der-HechtsbCschwerde habeh-hiernach nur Bedeu-c ; tuhgA soweit sie sich gegendie' Auffassung-des Be schwer de-■ ge rieht s richten^'für den Antragsgegner"sei die persönli-r ? -che Bewirtschaftung-von enfScheideMef' Bedeutung und es -'liege2 für'ihn auch ein wichtiger'Grund für die Übernahme in Eigeübewirtschaftung' vorc was die Rechtsbeschwerde in dieser Richtung vdrbringt9 enthält• jedoch lediglich Angriffe gCg£n .die Würdigung des Sachverhalts durch das Aufgabe d mit der K dem Bes eil v oder allg feststen stoße sin entnehmen se rieht vom '\lo Sohn des Schaftsge ei egeriohtc Den Sachverhalt zu würdigen war aber es Tatrichters« und seine Würdigung kann daher echtsbeschv/erde nur angegriffen werden« wenn o .verdegericht dabei Verstöße gegen Denkgesetze emeine Erfahrungssätze unterlaufen sind oder seine ungen auf Yerfalirensverstößen beruhenc Solche Yer-d der Begründung der P.e eilt sbe schwer de nicht zu « mögen ihre Angriffe sich nun gegen die Schlüs-die das Beschwerdegericht aus der Verhandlung ebruar 1951 zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegners oder aus dem Zustand der Wirt-bäude oder aus der Zusage und d er Gefahr des Verfalls eines Grenziandkredits oder dem -Ankauf von Maschinen für 20 000 DM durch den Antragsgegner gesogen hat: vor allem übersieht die Hechtsbeschwerde mit dem Hinweis^; daß die vom Antragsgegner angeschafften Maschinen diesem erhalten blieben* daß damit der aus der Anschaffung von Maschinen für 20 Ö00 Di! daß er für die Aufbewahrung der Maschinen Auf-wenavuigenl machen muß und daß daneben auch den unbenutzten Maschinen erhebliche Verschlechterungen während!eines dreijährigen Hichtgebrauchs drohen,, Wenn die Bechtsbeschwerde geltend macht« die Anschaffungen des Antragsgegners an totem und lebendem Inventar reichten für eine oranungsmässi-ge Bewirtschaftung In d er bisherigen Weise nicht ausf so steht das der Annahme., von entscheidender Bedeutung ist und für die übernähme in Selbstbewirtschaftung auch ein wichtiger Grund vorliegt? wie gerade die abschließenden Erwägungen des Beschwerdegerichts ergeben« in denen dargelegt ist-, daß der Antragsgegner auf den unterschied zwischen Ertrag aus Selbstbewirtschaftu£g und gsteller werde durch den Verlust der'Pachtung nur vorübergehend- die Lebensgrundlage erheblich beeinträchtig^ es -habe' aus dem -gegebenen • Sachverhalt folgern müssen 9 daß demAntragsteller .
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2362 091 /J‘
Ls.S.
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Antragstellers? Bescnwer& efuhrers (zugleich Beschwerdegegners) und Hechtsbeschwerde führ e rs f
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Antragsgegner? Beschwerdeführer (zugleich Beschwerdegegner )unü Rechtsbeschwerdegegner*
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wegen Pacht
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Verlängerung
hat der ?0 Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als 'Senat, für LandwirtschaftsSachen in der Sitzung vom '8* April 1952 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Prof0 Dr* pritsch, der Bundesrichter Dr0 Hückinghaus und Br0 Lasche sowie der Obersten Landwirtschaftsrichter Ernst und liesemann ,
beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 80 Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Düsseldorf vom 'j20 September 1951 wird auf Kosten.:.des.'Antragstellers surückgewieseiic Dieser hat auch die außerhalb des Rechtsbeschwerdeverfahrens dem Antragsgegner entstandenen Kosten zu erstatten*
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Durch "/ertrag von oO„ Juni 1939 pachtete der Antrag-ler vom Antragsgegner dessen etwa 200 Morgen großen
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Im Pachtvertrag (§. 9) ist hervorgehoben* dass die yerpacli-' deswegen nur auf 9 Jahre erfolge* weil nach Ablauf er Prist der Hof in Eigenbewirtschaftung durch den Yer-’
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0 RLI für die Zeit vom 1 * 11 „ 1998 bis zun 31,10., 1947c
ter genommen werden solle,
Sin von Antragsteller im Jahre 1946 gestellter Antrag PachtVerlängerung fand durch die in Nr 21 Buchst d lRegVO Nr 84 kraft Gesetzes angeordnete :Pachtverlün-ng seine Erledigung, Eine danach vom Antragsgegner am 4, 1948 2um 3K 10, 1948 ausgesprochene -Kündigung wur-
1949 (2 Iw? 11/48 des Amtsgerichts Emmerich) für unwirksam erklärt und das Pachtverhältnis bis zu dem Kl 1,1931 verlängert,'Mit Antrag vom 20, 4, 1951 begehrt der Antragsteller in gegenwärtigen “verfahren weiteren Pacht schütz.
Er hat im ersten Rechtszug angemessene Pachtverlängerung beantragt. Per Antragsgegner hat um Zurückweisung dieses Antrags gebeten, Pas Amtsgericht hat das Pachtverhältnis bis zu dem: 1, IX, 1955 verlängert, Pas Oberlandesgericht hat He sofortige Beschwerde'-des 'Antragstellers* mit der er Yerlängerung um insgesamt 3 Jahre erstrebte« zurück-gewissen und auf die sofortige Beschwerde des - Anträgsgeg-den Pachtschutzantrag des Antragstellers in vollem ümfaikge abgelehnt, Mit der Rechtsbeschv/erde verfolgt der Antragsteller seine Anträge aus dem Beschwerdeverfahren weiter« Per Antragsgegner bittet um Zurückweisung der iLeciitsbeschwerde,
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nach § 3 a lehnt, v/ei
II
Die Be eht sfc e schwe ?d e konnte keinen Erfolg haben..
1 •>) Das Beschwerdegericht hat dahingestellt gelassen, ob die allgemeinen Voraussetzungen für eine Pachtverlangerung .bs 1 HPO gegeben seienc Es hat Pachtschütz abge-.1 die persönliche 3e wir tsohaftung des Hofes für den Antragsgegner von entscheidender Bedeutung sei (§' 5
Abs 2 Hr 3
iür die Übernahme in Bigenbev;irtschaftung im Sinne vor: Hr 21 Buchst c BrMilHegVO ITr 84 vor liege* Es führt dazu aus;
Auch des Antrag in Beschwe eine feste da3 der An Sohn und a. Verhandlung seine 3tel und der An landwirtsc Dem 2?jähr raten beab£ schaffen* liehes Ver
Antragsgegjp. den Wieder einen Oren verfalle? nehme*Alle daß dia ub
H?0) und für ihn insoweit ein wichtiger Grund
Wenn zwischen dem Antragsteller und dem Sohn sgegners am 17® Februar 1951 (das Datum des 27c pdebeschluß beruht offenbar auf einem Versehen) Vereinbarung nicht dahin getroffen worden seif trägsteller im Herbst 1951 abziehe? hätten der ip.ch der Antragsgegner selbst das Ergebnis der en dahin verstanden* Der Sohn habe daraufhin ung als Verwalter zu dem 1* Juli 1951 aufgegeben
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ragsgegner selbst habe für mehr als 20 000 DM haftliehe Maschinen für den Hof angeschafft* gen Sohn* der übrigens verlobt sei und zu hei-iohtigSy eine eigene Existenz auf dem Hofe zu sei unter den gegebene:: Umständen ein verstund-angen des Antragsgegners* Hinzu komme* daß der er nach seinen unbestrittenen Angaben auch für aufbau de s kri eg s z e r s t ört en Y/irt schaf t sgebäude s landkredit zugesagt erhalten habe* der jedoch wenn er .den Hof nicht in eigene Bewirtschaftung diese Umstände rechtfertigten die Feststellung* ernahme des Hofes für den Antragsgegner nicht
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r von entscheidender Bedeutung sei, sondern daß für die-'übernähme in Selbstbewirtschaftung auch ein wichtiger und vorliege, der einen Wirtschaftswechsel trotz der ait verbundenen Gefahr eines auch nur vorübergehenden rzeugungs- und Ablieferungsrückganges rechtfertige,.. Gegenüber den Interessen des Antragsgegners müßten die des Antragstellers zurüekstehen* Diesem werde durch den Verlust der Pachtung die Lebensgrundlage nicht entzogen* sondern nur vorübergehend erheblich beeinträchtigt* Er habe inzwischen durch Kauf einen eigenen 60 Morgen grosser: Hof erworben und besitze außerdem noch etv/a 45 Morgen Pachtland* Auf dem. Eofe sitze zwar noch ein Pächter,, der
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ö zu veranlassen oder doch zu demindest von ihm zu erreich er den Antragsteller auf dem Hofe schon vor Beendigung Pacht Unterkommen lasse, müsse dem Antragsteller über-sen bleiben* Es gehe .jedenfalls nicht an, daß der Augsteller den hier in Präge stehenden Hof dem Antragsgeg-vorenthalte mit der Begründung^ daß auf seinem eigenen noch ein bereits 7'i Jahre alter Pächter sitze, dessen Pachtvertrag noch bis 1954 laufe,, Hinzu komme, daß der Antragsteller an dem Siegeleibetrieb seines Bruders oeteiligi sei und somit, wenn auch vielleicht nur vorübergehend, zu demindest einen Teil seines Lebensunterhaltes aus den Einnahmen seiner Beteiligung bestreiten könne*
Der vorliegende' Pall-sei geradezu ein Schulbeispiel, in dem Pachtschutz versagt werden müsse* Der Antragsteller habe von vornherein gewusst, dass er den Kof nur bis 1947 behalten dürfe, weil er dann in Eigenbewirtschaftung übernommen werden solle* Er habe es gleichwohl verstanden, eine: Verlängerung des Pachtverhältnisses bis sum 1 * 11 c 1951 zu erreichen* Erfahrungsgemäss erziele der Eigentümer
bei Eigenbewirtschaitung einen erheblich höheren Ertrag, als er ihn durch Verpachtung in -Gestalt des Pachtzinses erhalten könne,. Penn der vom Pächter erwirtschaftete
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nieht nur zur Zahlung des Pachtzinses liinrei-rn. zu demindest auch zu dem Unterhalt des Pächters und seinerjFamilie« Auf diesen Unterschiedsbetrag zwischen Ertrag der Eigenbewirtschaftung und Pachtzins habe der Antragsgegner bereits in den vier Jahren von 1947 bis 1951? für die der Antragsteller die Pachtverlängerung erreicht habe« verzichten müssen* Es sei dein Antragsgegner nicht zuzurauten«. nun noch eine längere Seit auf diesen .
Unterschie gerung des kendes Bei
(isbetrag zu verzichten* Eine nochmalige Yerlän-PachtVerhältnisses würde ein geradezu abscnrek-spiel für sämtliche Eigentümer sein« jemals ih-
ren Eof auf bestimmte Seit zu verpachten* Eine Verlängerung würde zu einer weiteren ständigen Verringerung des Angebots von Pachtland führen* also denjenigen in erster Linie schaden* die durch die Pachtvorschriften geschützt werden sollten.. Lie Abwägung der beiderseitigen unteres-
im vorliegenden Pall umsomehr zu einer.Versagung achtSchutzes führen« als es zweifelhaft sein kenne* ob selbst eine dreijährige Verlängerung dem Antragsteller einen ununterbrochenen Betrieb gewährleisten könne; denn der alte Pächter seines Hofes werde sich Voraussicht-lieh ebenso wie er selbst wehren und dieselben Gründe für eine Verlängerung geltend machen*
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2«) Biesd Hechtsbes rieht hab gen* die Schriften
Erwägungen des Beschwerdegerichts greift die (jhwerde mit der Begründung an*, das Besehy/er&ege-aus den vorhandenen Sachverhalt Schlüsse gezo-itiit der Lebenserfahrung und den gesetzlichen worin Widerspruch ständen* Pie Rügen der Hechtsbe-
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cliwerde-A die-von ihr selbst als dem mbA'drie-llen Hecht angebörig bezeichnet :&Ie' aber im .wesentliehen
arfahrungsrügen' darbtell'ehf sincl nicht begründetö
"‘Da daß-Be schwer dege!hicht Fabht s • 'hur mit der Be-
gründung ^-bgel-ehht ' hat>—für deii-'Antragsgegher sei die persönliche B ewi r t sclläft ühg'; rdh' ent s che id end ei*'Bedeut ung und •ei^-üLdege' inr ihn auch -eih: wicht:ig:er (?rund für die jbernah-me in^ Selb st bewirt schaftung vöry kommt - es auf die Angriffe, ob"-ixffl}*in'-:-'v;elbhe'm-;tJmfa,rige'• mit --dem' tibergang- der Bewirtschaftung" ron dem Ahtragstelier-auf den^ Antragsgegner ein Hrzeuu gungsr^ckgang- verbunden- seinwird und; ob der Zustand der \Vi-rtsc'haft sgebaude" für' -die--Frage d-eä:- Frzeuguhgssrandes von Bedeütung:ist (Rugem der Hechtsbeschwerde imter II, 1 der HeclitbbeschwerdCbegründung) r nicht weiter anö Denn sie ■richten sich insoweit gegen Erwägungen des 3eschwerdege---rj.chtSo ;'die dieses bei ‘Prüfung^ der Frage engest eilt hat, olrdie F-oräüssetzungen'-des §3 Abs 1 RPÖ-' für eine Pacht-Verlängerung .Cuguhstoh des Antragstellers 'überhaupt als ---gegeben Angesehen' vArden höhntehy- auf; -diesen' Erwägungen ■-' -beruht aber '-die Seschwerdeenf Scheidung • nicht ? vielmehr hat das Beschwerdegerichtes ausdrüchlich dahingestellt -gelas-
..-Aen:A otA&erbitg- nivv;2Üichsieht- auf;-die Bestimmung des £ 3
' Abs i: HPO'dem Ahträgsteller-Fachtschutz su; versagen sei0 : 3)ie' Bügen- der-HechtsbCschwerde habeh-hiernach nur Bedeu-c ; tuhgA soweit sie sich gegendie' Auffassung-des Be schwer de-■ ge rieht s richten^'für den Antragsgegner"sei die persönli-r ? -che Bewirtschaftung-von enfScheideMef' Bedeutung und es -'liege2 für'ihn auch ein wichtiger'Grund für die Übernahme in Eigeübewirtschaftung' vorc was die Rechtsbeschwerde in dieser Richtung vdrbringt9 enthält• jedoch lediglich Angriffe gCg£n .die Würdigung des Sachverhalts durch das
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Beschwer! Aufgabe d mit der K dem Bes eil v oder allg feststen stoße sin entnehmen se rieht vom '\lo Sohn des Schaftsge
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egeriohtc Den Sachverhalt zu würdigen war aber
es Tatrichters« und seine Würdigung kann daher
echtsbeschv/erde nur angegriffen werden« wenn o
.verdegericht dabei Verstöße gegen Denkgesetze emeine Erfahrungssätze unterlaufen sind oder seine ungen auf Yerfalirensverstößen beruhenc Solche Yer-d der Begründung der P.e eilt sbe schwer de nicht zu « mögen ihre Angriffe sich nun gegen die Schlüs-die das Beschwerdegericht aus der Verhandlung ebruar 1951 zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegners oder aus dem Zustand der Wirt-bäude oder aus der Zusage und d er Gefahr des Verfalls eines Grenziandkredits oder dem -Ankauf von Maschinen für 20 000 DM durch den Antragsgegner gesogen hat: vor allem übersieht die Hechtsbeschwerde mit dem Hinweis^; daß die vom Antragsgegner angeschafften Maschinen diesem erhalten blieben* daß damit der aus der Anschaffung von Maschinen für 20 Ö00 Di! dem Antragsgegner drohende Machteil nicht ausgeglichen ist« daß der Antragsgegner* wie dieser her-vorgehobepn hat,, während dieser Zeit den Anschaffungspreis verzinsen!* daß er für die Aufbewahrung der Maschinen Auf-wenavuigenl machen muß und daß daneben auch den unbenutzten Maschinen erhebliche Verschlechterungen während!eines dreijährigen Hichtgebrauchs drohen,, Wenn die Bechtsbeschwerde geltend macht« die Anschaffungen des Antragsgegners an totem und lebendem Inventar reichten für eine oranungsmässi-ge Bewirtschaftung In d er bisherigen Weise nicht ausf so steht das der Annahme., daß für den Antragsgegner die Übernahme in Selbstbewirtschaftung. von entscheidender Bedeutung ist und für die übernähme in Selbstbewirtschaftung auch ein wichtiger Grund vorliegt? nicht entgegen., wie gerade die abschließenden Erwägungen des Beschwerdegerichts ergeben« in denen dargelegt ist-, daß der Antragsgegner auf den unterschied zwischen Ertrag aus Selbstbewirtschaftu£g und
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' i ll lie ; dM muß ihm an '-übe' ’ ver des ; SÖIj r;e r
Ertrag bei Verpachtung für' den Eigentümer nicht weiter verzichten könnec Im übrigen ist -es bekannt? daß ein wiederübernehmender Eigentümer mit Pückslcht • auf die zur •••Verfügung /stehenden beschränkten Geldmittel figer zunächst mit einem Irl einen /Besatz / an "leben-'
'hnd toten■ Inventar die Y/irtsciiaft wieder, beginnen .
0 Das allein Ist aber kein durchschlagender Grund?
"die ’übernähme in Selbstbewirtschaftung zu versagen? ct'eriifälls besteht "die Gefahr*- • daß einem. ..Eigentümer eine rnähme in 'Selbstbewirtschaftung auf unabsehbare Zeit sagt würde; ein;weiteres Anziehen der. Preise5 gegen sen Nachteile sich der Antragsgegner;durch die An-affung von totem Inventar bereits im Frühjahr 1951 ^äde hat schützen, wollenwürdet . wenn man der Auf-suhg 'der Hechtsbeschwerde- folgte»- unter Umständen eine Übernahme in. Selbstbewirtschaftung gänzlich inöprage’stellen ;könhen0 ' / • ■.--
wenn die ' P.eclitsbe schwer de schließlich rügt« das BeSchwefd§geMeht-habe'zii' Unrecht angenommen^ dem An--;
gsteller werde durch den Verlust der'Pachtung nur vorübergehend- die Lebensgrundlage erheblich beeinträchtig^ es -habe' aus dem -gegebenen • Sachverhalt folgern müssen 9 daß demAntragsteller . die- Lebensgrundlage bei Verlust des Pachtiandes entzogen werde« so richten sich auch diese Angriffe"gegen die'Würdigung des .Sachverhalts durch das Beschwerciegericht 1 Labei war das Beschwer degericht nlcht^ wiedie/Eechtsbeschwerde meint« verpflichtet3 beim" Fehlen von 'Beweiserhebungen allein die BarstelTung des Antragstellers zugrunde zu legem rs stand dem BaSchwerdegericht 'frei« den- ihm von den Beteiligten vorgetragenen Sachverhalt.{beide Beteiligte haben persönlich an der Verhandlung vor dem Beschwer-
dis Ile cut si kennbarda Aufklärung
1
degerieUt t| ei lgenommen)• so zu würdigen., ’.vie es ihm geboten -erschien* Die Übergehung von Beweisanträgen rügt eschwerde nicht einmal., auch ist nicht er-ß das Beschwerdegericht seine Bflicht zur aller wesentlichen Umstände von Amts wegen
verletzt habe (§§ 15 Abs -2, 17 Abs 1 jJVO) *
5c) Die Bech'Gsbescnv/erde war hiernach als unbegründet zurUcksuweiseiio Die IIostenentscheidung beruht auf § 10 LVR in Verb mit §§ 42f 459 50« 51 LV0C
jTo Pritsch
Hückinshaus
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