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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für LandwirtschaftsSachen in der Sitzung vom 30«Januar Die Hechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den.. legte sofortige Beschwerde des Antragagegners hat das Oberlandesgericht‘als unzulässig verv/orfen, v/eil der . Oberlandesgericht' Mbe zu Unrecht die sofortige Beschwerde, als unzulässig verworfen. den Verfahren handl5.es sicli um die l'rage der 'Beendi- *• gung eines Pachtverhältnisses. ^Die^sofortig^ Beschwerde sei daher ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwer^e- § 23 .Abs.3 Satz 4 nVO zulässig, Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Anträge des Antragstellers abzulehnen oder das *0 be rlande spricht anz^weison, zur Sache ma- Beendigung des Pachtverhältnisses eza Antragsgegner die Kosten einschl hen Kosten des Antragstellers aüf-tt den Standpunkt, dass *ctie Be-/ s. *' OberlandesgVricht ,ist !d seWesbestimmung nur an .hären Gegenstand des V Scheidung solhst'die' gerung oder .Beendigung nicht cftich^dann, wenn Scheidung zu diesen Fr liehen Entscheidung Felle aus-,einem Pachtvepr aber dann, wenn, er auf „stützt wird* Denn mag der eingeklagte Pachbzlh begründet oder, unbegrün die'Frage 'des Bestehens digung des Pachtvertrags rechtskräftige “ jJntschei d des Bestehens, der Verlä Fra bl ag Stei sltand des Verfahrens und nicht * di©.Entscheidung bilde. auf.den Wert des Beschwerde-"wenn es sich um die“Frage deä, ung "oder-Beendigung des Pachtr des Bestehens, der Verl$nT, eines Pachtverhältnisses bildet oß in den Gründen der Enb~ . Llung’ 2u nehmen ist* -js fehlt Gesichtspunkt und damit an : ’ l' Lgung, einen Zahlungsanspruch gUeit eines -Rechtsmittels dann , wenn er wie im vorliegenden $ra*g.abgeleitet wird, nicht .. sunspruch 'rechtskräftig als -det festgestellt werden, über ' 9r der Verlängerung oder Been-selbst wird damit keine ung herbeigeführt* Die Frage ’ ingerung oder Beendigung des ' Pachtvertrags v/ird zur als' Vorfrage der Entscheidung geprüft, und es steht nichts im Wege, in einem anderen Verfuhren zwischen -denselben Parteien diese Vorfragen anders zu entscheide! Fragen den unmittelbs damit der Entscheidun die ergehende Putsche kräftig zwischen den' verbindliche XLars.tel Pachtverträge auch* be kleinerer Pachtfläche nicht selten nn seine Bilden dagegen die genannten ren Gegenstand des Prozesses und g,'so werden diese Prägen durch iidung ein für allemal rechts- ^ Parteien geLlärt«‘Eine solche lung hat bei; der*Bedeutung, die i hiedrigem: Pachtzins und damit vielfach für .den Pächter, v/eil* Die Auswirkungen für Pächter und Verpächter sind de halb'besonders grpss, weil bei Besteben eines Pacht-" Vertrages -die Wahrscheinlichkei t; einer Jahrelangen Fortsetzung' desselben sehutzänordnungen bec wegen, der Höflichkeit vbfr PÄcht-T . “das' Bestehen oder die Beendigung eines Eandpaglitver-

KostensofortigunzulässigBeschwerdeBestehen<^

Volltext der Entscheidung

BeÄnHsteAbsdirift! * ' '	ffl
 bxav .03/50	2361	039
Beschluss
 In der 'Landwirtschaftssache
 des Landwirts Biso S
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Antragsgegners, Beschwerdeführers und Hechts-
he s chw er de führ er s ,•
- vertreten durch Lechts&nwalt J)r,
gegen den Landwirt Hilko Sch
 in Vi
 Antragsteller, Beschwerdegegner und Hechtsbe-
s chw erdegegner,
- vertreten durch liechtsanwalt Br*
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wegen Zahlung von Y/eidegeld
 hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für LandwirtschaftsSachen in der Sitzung vom 30«Januar
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19.*51 unter Mitwirkung des Senatspräsidenton Prof« Br« Pritsch und der Bundesrichter Br«Hueckinghaus und Br« Tasche sowie der Obersten Landwirtschaftsrichter Mohr und Ernst beschlossen:
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Die Hechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den.. Beschluss des Senats für LandwirtschaftsSachen des Oberlexdesgerichts in Oldenburg vom S. Aügust ’»950 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Ausserhalb des Hechtsbeschv/erdeverfohrons entstandene Kosten werden nicht erstattet«
Das Amtsgericht (Bandwirtschaftsgericht) hat den Antregsgegner s;ur Zahlung von 70.- Dm restlichen * Weidegeides nehst $0 Zinsen verurteilt, indem es '
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die-Verteidigung de s mntragbgegners, er habe iSnde -*;v *« ■• * « »«
, Ju^i 1949 den Weide vertrag rechtswirksam zur Auffie-';*/ /hung "gebracht,‘nicht hat durchschlagen lassen«
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Die gegen den.
gegenständes gemäss Br beantragt, unter
 Beschluss .des Amtsgerichts einge-
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legte sofortige Beschwerde des Antragagegners hat das Oberlandesgericht‘als unzulässig verv/orfen, v/eil der .
vorgeschriebene '.#ert des Beschwer-mehr als 100.- Dui nicht erreicht
 in § 23 Abs. .3 LVO degegenstandee von sei.
Der Antragsgegher hat formund fristgerecht
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Aechbsbeschv/erde ei igelegt. 3t macht geltend: Das
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Oberlandesgericht' Mbe zu Unrecht die sofortige Beschwerde, als unzulässig verworfen. Denn im vorliegen-
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den Verfahren handl5.es sicli um die l'rage der 'Beendi- *• gung eines Pachtverhältnisses. ^Die^sofortig^ Beschwerde sei daher ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwer^e-
§ 23 .Abs. 3 Satz 4 nVO zulässig, Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Anträge des Antragstellers abzulehnen oder das *0 be rlande spricht anz^weison, zur Sache ma-
entscheiden.
J.er beantragt, die Rechtsbeschwerde
 teriellrechtlich zu . Der Antragsiel zuriiekzuweisen. und d
der aussergerichtlie zuerlegen*.. Br vertri stiimung des. §‘23 Ab
 wenn, die Präge der. Beendigung des Pachtverhältnisses
 eza Antragsgegner die Kosten einschl hen Kosten des Antragstellers aüf-tt den Standpunkt, dass *ctie Be-/ s. 3 Satz 4 I»V0 nur anwendbar'sei,
3 Satz cht
 den eigentlichen Gegen bloß eine Vorfrage für
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Die Kechtsbeschwei
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landesgericht die sofo’i verworfen hat (§2 Abs* det. Hach § 2-3* Aha. 3 Beschwerde ohne xhickai gegenständes zulässig, Bestehens, der Verlange^ vejhältnisses handelt"
*' OberlandesgVricht ,ist !d seWesbestimmung nur an .hären Gegenstand des V Scheidung solhst'die' gerung oder .Beendigung nicht cftich^dann, wenn Scheidung zu diesen Fr
 liehen Entscheidung
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’ un' jeder.; einleuchtenden je'der inneren Rechtfei'ti hinsichtlich* der *2uläbsi
 besenders zu'begünstigen
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Felle aus-,einem Pachtvepr aber dann, wenn, er auf „stützt wird* Denn mag der eingeklagte Pachbzlh begründet oder, unbegrün die'Frage 'des Bestehens digung des Pachtvertrags rechtskräftige “ jJntschei d des Bestehens, der Verlä
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 sltand des Verfahrens und nicht * di©.Entscheidung bilde. ; de ist zulässig, da das Ober-', tige’Beschwerde als unzulässig. 3 X.VR)« Sie ist aber unbegrün-
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4 IVO, ist' eine sofortige .. auf.den Wert des Beschwerde-"wenn es sich um die“Frage deä, ung "oder-Beendigung des Pachtr
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In 'Übereinstimmung *nit dem
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erfahreno. und damit der Ent-ge. des Bestehens, der Verl$nT, eines Pachtverhältnisses bildet oß in den Gründen der Enb~ . gpn als Vorfragen* der eigen fc-.
Llung’ 2u nehmen ist* -js fehlt Gesichtspunkt und damit an : ’ l' Lgung, einen Zahlungsanspruch gUeit eines -Rechtsmittels dann , wenn er wie im vorliegenden $ra*g.abgeleitet wird, nicht ..
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einen anderen atech tagrund ge-rch.die ergehende *EntScheidung
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Pachtvertrags v/ird zur als' Vorfrage der Entscheidung geprüft, und es steht nichts im Wege, in einem anderen Verfuhren zwischen -denselben Parteien diese Vorfragen
 anders zu entscheide! Fragen den unmittelbs damit der Entscheidun die ergehende Putsche kräftig zwischen den' verbindliche XLars.tel Pachtverträge auch* be kleinerer Pachtfläche nicht selten nn seine
 Bilden dagegen die genannten ren Gegenstand des Prozesses und g,'so werden diese Prägen durch iidung ein für allemal rechts- ^ Parteien geLlärt«‘Eine solche lung hat bei; der*Bedeutung, die i hiedrigem: Pachtzins und damit vielfach für .den Pächter, v/eil*
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Existenzgrundlage rührend,' ,h^bej
 häufig eine, sehr einschneidende Wirkung. Von ähnlich ?
einschneidender Virkusg kann .eine solche recht skr äf-r ^
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tige Klarstellung aber auch für den Verpächter sein«,
Die Auswirkungen für Pächter und Verpächter sind de halb'besonders grpss, weil bei Besteben eines Pacht-" Vertrages -die Wahrscheinlichkei t; einer Jahrelangen
 Fortsetzung' desselben sehutzänordnungen bec
 wegen, der Höflichkeit vbfr PÄcht-T . » * . - ' • * *« ;eht* Es hat daher einen guten
 gesetzgeberischen öra,0, /ür ..feinen,.i(ecLtS3tr8i;t -über
“das' Bestehen oder die Beendigung eines Eandpaglitver-
trage’s die gleichen Rochtemittelvergünstigungen zu-*' ,
gewähren, wie sie bei-'ijäet- und'Pachtauihebungsklägen “v
*über Bäume aus sozial«>n Gründen seit langem bessehen
* C §§ 14V *36 ISSchS)- näm* .Vch eirT'RecHtsmi fctel ohn© iüick-v* * * * * * - - “ * siclrt-aufed©« Wert*‘deS'Besch^erctegegenBtandes zu geben;
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Bd’S' Oberlandesgericht X&t .hiernach die -Bestimmung .des^ §*25 Abs* "3 Satz 4/IVO zutreffend ausgelegt und- *diev
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sofortige Beschwerde*des-Aftträgsge^ners daher* mib^* -
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gegner auch die. aussergerichtlichen Kosten
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