Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für LandwirtschaftsSachen in der Sitzung vom 30«Januar Die Hechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den.. legte sofortige Beschwerde des Antragagegners hat das Oberlandesgericht‘als unzulässig verv/orfen, v/eil der . Oberlandesgericht' Mbe zu Unrecht die sofortige Beschwerde, als unzulässig verworfen. den Verfahren handl5.es sicli um die l'rage der 'Beendi- *• gung eines Pachtverhältnisses. ^Die^sofortig^ Beschwerde sei daher ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwer^e- § 23 .Abs.3 Satz 4 nVO zulässig, Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Anträge des Antragstellers abzulehnen oder das *0 be rlande spricht anz^weison, zur Sache ma- Beendigung des Pachtverhältnisses eza Antragsgegner die Kosten einschl hen Kosten des Antragstellers aüf-tt den Standpunkt, dass *ctie Be-/ s. *' OberlandesgVricht ,ist !d seWesbestimmung nur an .hären Gegenstand des V Scheidung solhst'die' gerung oder .Beendigung nicht cftich^dann, wenn Scheidung zu diesen Fr liehen Entscheidung Felle aus-,einem Pachtvepr aber dann, wenn, er auf „stützt wird* Denn mag der eingeklagte Pachbzlh begründet oder, unbegrün die'Frage 'des Bestehens digung des Pachtvertrags rechtskräftige “ jJntschei d des Bestehens, der Verlä Fra bl ag Stei sltand des Verfahrens und nicht * di©.Entscheidung bilde. auf.den Wert des Beschwerde-"wenn es sich um die“Frage deä, ung "oder-Beendigung des Pachtr des Bestehens, der Verl$nT, eines Pachtverhältnisses bildet oß in den Gründen der Enb~ . Llung’ 2u nehmen ist* -js fehlt Gesichtspunkt und damit an : ’ l' Lgung, einen Zahlungsanspruch gUeit eines -Rechtsmittels dann , wenn er wie im vorliegenden $ra*g.abgeleitet wird, nicht .. sunspruch 'rechtskräftig als -det festgestellt werden, über ' 9r der Verlängerung oder Been-selbst wird damit keine ung herbeigeführt* Die Frage ’ ingerung oder Beendigung des ' Pachtvertrags v/ird zur als' Vorfrage der Entscheidung geprüft, und es steht nichts im Wege, in einem anderen Verfuhren zwischen -denselben Parteien diese Vorfragen anders zu entscheide! Fragen den unmittelbs damit der Entscheidun die ergehende Putsche kräftig zwischen den' verbindliche XLars.tel Pachtverträge auch* be kleinerer Pachtfläche nicht selten nn seine Bilden dagegen die genannten ren Gegenstand des Prozesses und g,'so werden diese Prägen durch iidung ein für allemal rechts- ^ Parteien geLlärt«‘Eine solche lung hat bei; der*Bedeutung, die i hiedrigem: Pachtzins und damit vielfach für .den Pächter, v/eil* Die Auswirkungen für Pächter und Verpächter sind de halb'besonders grpss, weil bei Besteben eines Pacht-" Vertrages -die Wahrscheinlichkei t; einer Jahrelangen Fortsetzung' desselben sehutzänordnungen bec wegen, der Höflichkeit vbfr PÄcht-T . “das' Bestehen oder die Beendigung eines Eandpaglitver-
BeÄnHsteAbsdirift! * ' ' ffl bxav .03/50 2361 039 Beschluss In der 'Landwirtschaftssache des Landwirts Biso S m Antragsgegners, Beschwerdeführers und Hechts- he s chw er de führ er s ,• - vertreten durch Lechts&nwalt J)r, gegen den Landwirt Hilko Sch in Vi Antragsteller, Beschwerdegegner und Hechtsbe- s chw erdegegner, - vertreten durch liechtsanwalt Br* m wegen Zahlung von Y/eidegeld hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für LandwirtschaftsSachen in der Sitzung vom 30«Januar t—*•»»'!■ 4i»Hr««w<l ■ w .««iw 19.*51 unter Mitwirkung des Senatspräsidenton Prof« Br« Pritsch und der Bundesrichter Br«Hueckinghaus und Br« Tasche sowie der Obersten Landwirtschaftsrichter Mohr und Ernst beschlossen: ij, 7 i Die Hechtsbeschwerde des Antragsgegners gegen den.. Beschluss des Senats für LandwirtschaftsSachen des Oberlexdesgerichts in Oldenburg vom S. Aügust ’»950 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Ausserhalb des Hechtsbeschv/erdeverfohrons entstandene Kosten werden nicht erstattet« Das Amtsgericht (Bandwirtschaftsgericht) hat den Antregsgegner s;ur Zahlung von 70.- Dm restlichen * Weidegeides nehst $0 Zinsen verurteilt, indem es ' f 1 " „ die-Verteidigung de s mntragbgegners, er habe iSnde -*;v *« ■• * « »« , Ju^i 1949 den Weide vertrag rechtswirksam zur Auffie-';*/ /hung "gebracht,‘nicht hat durchschlagen lassen« •s.* Die gegen den. gegenständes gemäss Br beantragt, unter Beschluss .des Amtsgerichts einge- '* * legte sofortige Beschwerde des Antragagegners hat das Oberlandesgericht‘als unzulässig verv/orfen, v/eil der . vorgeschriebene '.#ert des Beschwer-mehr als 100.- Dui nicht erreicht in § 23 Abs. .3 LVO degegenstandee von sei. Der Antragsgegher hat formund fristgerecht . __ r Aechbsbeschv/erde ei igelegt. 3t macht geltend: Das * Oberlandesgericht' Mbe zu Unrecht die sofortige Beschwerde, als unzulässig verworfen. Denn im vorliegen- ", 1 , / * den Verfahren handl5.es sicli um die l'rage der 'Beendi- *• gung eines Pachtverhältnisses. ^Die^sofortig^ Beschwerde sei daher ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwer^e- § 23 .Abs. 3 Satz 4 nVO zulässig, Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Anträge des Antragstellers abzulehnen oder das *0 be rlande spricht anz^weison, zur Sache ma- entscheiden. J.er beantragt, die Rechtsbeschwerde teriellrechtlich zu . Der Antragsiel zuriiekzuweisen. und d der aussergerichtlie zuerlegen*.. Br vertri stiimung des. §‘23 Ab wenn, die Präge der. Beendigung des Pachtverhältnisses eza Antragsgegner die Kosten einschl hen Kosten des Antragstellers aüf-tt den Standpunkt, dass *ctie Be-/ s. 3 Satz 4 I»V0 nur anwendbar'sei, 3 Satz cht den eigentlichen Gegen bloß eine Vorfrage für i ~ Die Kechtsbeschwei * 4 landesgericht die sofo’i verworfen hat (§2 Abs* det. Hach § 2-3* Aha. 3 Beschwerde ohne xhickai gegenständes zulässig, Bestehens, der Verlange^ vejhältnisses handelt" *' OberlandesgVricht ,ist !d seWesbestimmung nur an .hären Gegenstand des V Scheidung solhst'die' gerung oder .Beendigung nicht cftich^dann, wenn Scheidung zu diesen Fr liehen Entscheidung * > % « , * ’ un' jeder.; einleuchtenden je'der inneren Rechtfei'ti hinsichtlich* der *2uläbsi besenders zu'begünstigen > * * Felle aus-,einem Pachtvepr aber dann, wenn, er auf „stützt wird* Denn mag der eingeklagte Pachbzlh begründet oder, unbegrün die'Frage 'des Bestehens digung des Pachtvertrags rechtskräftige “ jJntschei d des Bestehens, der Verlä Fra bl ag Stei sltand des Verfahrens und nicht * di©.Entscheidung bilde. ; de ist zulässig, da das Ober-', tige’Beschwerde als unzulässig. 3 X.VR)« Sie ist aber unbegrün- -X 4 IVO, ist' eine sofortige .. auf.den Wert des Beschwerde-"wenn es sich um die“Frage deä, ung "oder-Beendigung des Pachtr « > ^ x * * In 'Übereinstimmung *nit dem *r Z , t * avbn auözugehon, dass diese G.e-, lirendbur ist, wenn den unmittel- vS “ erfahreno. und damit der Ent-ge. des Bestehens, der Verl$nT, eines Pachtverhältnisses bildet oß in den Gründen der Enb~ . gpn als Vorfragen* der eigen fc-. Llung’ 2u nehmen ist* -js fehlt Gesichtspunkt und damit an : ’ l' Lgung, einen Zahlungsanspruch gUeit eines -Rechtsmittels dann , wenn er wie im vorliegenden $ra*g.abgeleitet wird, nicht .. « * * » * V * einen anderen atech tagrund ge-rch.die ergehende *EntScheidung < 4 4 04 * * ♦ » * * sunspruch 'rechtskräftig als -det festgestellt werden, über ' 9r der Verlängerung oder Been-selbst wird damit keine ung herbeigeführt* Die Frage ’ ingerung oder Beendigung des ' du; --"A'* ir *r > t 4 - '? / MT’ »•ft ♦ Vc .<T ^ . '* ** »• V * *V "■ .._a -: i , s ► V*Jj «*3* & Pachtvertrags v/ird zur als' Vorfrage der Entscheidung geprüft, und es steht nichts im Wege, in einem anderen Verfuhren zwischen -denselben Parteien diese Vorfragen anders zu entscheide! Fragen den unmittelbs damit der Entscheidun die ergehende Putsche kräftig zwischen den' verbindliche XLars.tel Pachtverträge auch* be kleinerer Pachtfläche nicht selten nn seine Bilden dagegen die genannten ren Gegenstand des Prozesses und g,'so werden diese Prägen durch iidung ein für allemal rechts- ^ Parteien geLlärt«‘Eine solche lung hat bei; der*Bedeutung, die i hiedrigem: Pachtzins und damit vielfach für .den Pächter, v/eil* » « < * Ä , 4* “ ♦ n * ' •+ Existenzgrundlage rührend,' ,h^bej häufig eine, sehr einschneidende Wirkung. Von ähnlich ? einschneidender Virkusg kann .eine solche recht skr äf-r ^ * w * % 4 * v « „ < * « - - ^ tige Klarstellung aber auch für den Verpächter sein«, Die Auswirkungen für Pächter und Verpächter sind de halb'besonders grpss, weil bei Besteben eines Pacht-" Vertrages -die Wahrscheinlichkei t; einer Jahrelangen Fortsetzung' desselben sehutzänordnungen bec wegen, der Höflichkeit vbfr PÄcht-T . » * . - ' • * *« ;eht* Es hat daher einen guten gesetzgeberischen öra,0, /ür ..feinen,.i(ecLtS3tr8i;t -über “das' Bestehen oder die Beendigung eines Eandpaglitver- trage’s die gleichen Rochtemittelvergünstigungen zu-*' , gewähren, wie sie bei-'ijäet- und'Pachtauihebungsklägen “v *über Bäume aus sozial«>n Gründen seit langem bessehen * C §§ 14V *36 ISSchS)- näm* .Vch eirT'RecHtsmi fctel ohn© iüick-v* * * * * * - - “ * siclrt-aufed©« Wert*‘deS'Besch^erctegegenBtandes zu geben; < * # - v T ^ % * * »' Bd’S' Oberlandesgericht X&t .hiernach die -Bestimmung .des^ §*25 Abs* "3 Satz 4/IVO zutreffend ausgelegt und- *diev > ' w •*» , _ sofortige Beschwerde*des-Aftträgsge^ners daher* mib^* - - • ' ^ * 1 * uecht als unzulässig yerv7orfen* %“ r% m t V dem Antrags i # » * v y. V »4 »% s < * «I ^ ♦ \ .Ik *> 4 - i % • SK* <«?♦ „ *L - > . £* ■V, . *:*/: .• i, ••■•^ V 1 gegner auch die. aussergerichtlichen Kosten , trage tellers id Rechts he schw'erdever fahren gen bestand nicht. ., gez. Dr. Pritsch gez*DroHueckinghaus aufzuerle >** 4 t. i I Tasche -L O fa? Ckedhtib$t(lhk J I 1 1 •i f « * :* t* ■"■i; .«* >- - \ * % < 4 > » **' * >* > * j * ♦ - i I f i « j t i t I * 4 "V*; *» * * f,v ... - r M » > I »