BGH · V BLw 70/51
Originalentscheidung als PDF
PDF öffnen ↗Leitsatz / Zusammenfassung
- vertreten durc’h Hechtsanv/alt DrJ 2«) die Ehefrau Ursula RflHB geb. zu 3 bis 7 vertreten durch Hechtsanv/alt Br.l in hat der V* Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für LandwirtSchaftsSachen in der Sitzung vom 25« Sep-tember 1951 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Br.Pritsch sowie der Bundesrichter Br.Hückinghaus und Br.‘lasche beschlossen: Die Rechtebeschwerde des Landwirts Alois Krfl^ gegen den Beschluss des 2« Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Köln vom 13. Juni 1951 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, da sie nicht innerhalb der Prist von einem Monat seit Einlegung der Rechtsbeschwerde, nämlich bis zu dem 17« September 1951 begründet worden ist (§5 LVR) und die Gerichtsferien auf den Lauf der Pristen in Landwirtschaftssachen ohne Einfluß sind (§12 LVO in Verbindung mit § 10 EGG)*