1. Landwirt und Möbeli EHHHNr. olierer Erich Antragsteller, Beschwerde-und Rechtsbeschwerdeführer, im Rechtsbeschwerdeverfahren vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fraj^Emma zu 9) bis 12) Antragsgegner, Beschwerde- und Rechtsbeschwerdegegner, Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für Landwirtschaftssachen hat in der Sitzung vom 9« März 1972 unter Mitwirkung des Senatspräsiden ten Dr. Augustin, der Bundesrichter Dr. Rothe und Hill sowie der landwirtschaftlichen Beisitzer Müller und Hunze beschlossen: Auf die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 9) bis 12) wird unter entsprechender Abänderung des Senatsbeschlusses vom 28, Oktober 1971 und des Beschlusses des 10. Januar 1972 - 10 WLw 1/71 - der Geschäftswert für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren auf 100 000 DM festgesetzt. Gründe Die glaubhaften Angaben der genannten Beteiligten über die guten Boden- und Absatzverhältnisse der Hofgrundstücke sowie über die Nachfrage nach Grundstücken seitens industrieverdrängter Landwirte aus dem Raume von reichen nach Auffassung des Senats aus, um abweichend vom Einheitswert den Geschäftswert für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren auf 100 000 DM festzusetzen (§ 19 Abs, 1 KostO).
BUNDESGERICHTSHOF V BLw 10/71 BESCHLUSS in der Landwirtschaftssache betreffend den Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeug-nisses bezüglich des im Grundbuch von LHBHHHM Blatt UH eingetragenen Hofes in LHHHHI Nr.H Beteiligte: 1. Landwirt und Möbeli EHHHNr. olierer Erich Antragsteller, Beschwerde-und Rechtsbeschwerdeführer, im Rechtsbeschwerdeverfahren vertreten durch Rechtsanwalt Dr. str .4 2. Frau Martha 3. Frau Berta 4. Frau Friederike S| 5. Frau Martha Nj 6. Frau Elfriede Al 7. Heinrich 8. Hans-Hermann 9. Heinrich 10. Auguste 11. Frau Frieda Bl 12. Fraj^Emma zu 9) bis 12) Antragsgegner, Beschwerde- und Rechtsbeschwerdegegner, - im Rechtsbeschwerdeverfahren vertreten durch Rechtsanwalt Jf ( 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. zu 13) bis 29) Antragsgegner, Beschwerde- und Rechtsbeschwerdegegner. - im Rechtsbeschwerdeverfahren vertreten durch Rechtsanwalt 30. die noch unbekannten Erben der am 10. Januar 1970 in verstorbenen Witwe Auguste NflHBBgebo-i i in vertreten durch den Nachlaßpfleger, Landjägermeister a.D. X^BPin HflIHB Auf dem DBH < / Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs als Senat für Landwirtschaftssachen hat in der Sitzung vom 9« März 1972 unter Mitwirkung des Senatspräsiden ten Dr. Augustin, der Bundesrichter Dr. Rothe und Hill sowie der landwirtschaftlichen Beisitzer Müller und Hunze beschlossen: Auf die Gegenvorstellung der Beteiligten zu 9) bis 12) wird unter entsprechender Abänderung des Senatsbeschlusses vom 28, Oktober 1971 und des Beschlusses des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Januar 1972 - 10 WLw 1/71 - der Geschäftswert für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren auf 100 000 DM festgesetzt. Gründe Die glaubhaften Angaben der genannten Beteiligten über die guten Boden- und Absatzverhältnisse der Hofgrundstücke sowie über die Nachfrage nach Grundstücken seitens industrieverdrängter Landwirte aus dem Raume von reichen nach Auffassung des Senats aus, um abweichend vom Einheitswert den Geschäftswert für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren auf 100 000 DM festzusetzen (§ 19 Abs, 1 KostO). Dr. Augustin Rothe Hill