Das Amtsgericht hat durch Beschluss Tom 260 Hai 1951 die Besitzung auf die Antragsgegnerin übertragen und dabei"'die in Betracht kommenden Abfindungen festgesetzto Der Antragsteller wurde im ersten Hechtszug durch den - Rechtsanwalt n^B^j^:;'(und den mit diesem die Anwaltspraxis wait Dr= Et gerächts am 2* Juni 1951 zugestellt Worden ist« Dieser Bevollmächtigte hat für den Antragsteller mit einem.unmittelbar an das Gberlandesgericht gerichteten und dort am 12* Juni 1951 eingegangenen Schrift-' satz vom 9* Juni 1951 sofortige Beschv;erde eingelegt, diese aber bereits mit einem am 13* Juni 1951 beim' Oberlnndesgericht eingeganrenen Schriftsatz vom 12c Juni 1951 wieder zurückgenommen0 Hit einem an das Ober 1 andesger 1 clit dureli da’s Landwirtschaftsgericht gerichteten Schriftsatz uom 11* Juni 1951 hatte der Rechtsanwalt Dr* sich unter Überreichung einer Vollmacht des An t ra g s t e 11 ers vom Ui Juni 1951 zu dem V ert reter de s A ntra geteilers' bestellt n- it dem Ilinzufügen, er werde zur Sache eilig eh end Stellung nehmen, wenn ich die Akten eingeselieu habe"* Nachdem Rechtsanwalt Bro mit Schriftsatz vom 22* Juni kommen* Rechtswirksam ihm gegenüber sei die Zurücknahme der .'sofortigen Beschwerde’ 'jedoch nicht * '.'Der Antragsteller hat daher beantragt, seinem Besclrwerdeantrag auf Übertragung der Besitzung an ihn stattzugeben* Die Antragsgegnerin hat gebeten, die sofortige Beschwerde zurüekzuweisen, hilfsweise, sie als unzulässig zu verwarfen* Bas Oberlandesgericht hat die sofortige Be- Zu Unrecht stellt sich der Rechtsbeschwerdeführ er auf den Standpunkt, dass die Entscheidung des'Amtsgerichts auch an seinen Bevollmächtigten, Rechtsanwalt Dro habe zngest eilt werden müssen und dass infolge Unterlassung dieser Zustellung die Frist für die sofortige Beschwerde mit der Zustellung an -Rechtsanwalt nicht zu laufen begonnen-habe« Denn einmal wardie; denn Rechtsanwalt Dr. WK/HK& am 10o Mai 1951 erteilte Vollmacht, auf C-rund deren dieser mit Schrift-satz vom selben Tage Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts vom 5» Hai 1951? Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht vom 260 Mai 1951 nicht als Vertreter des Antragstellers erschien, Sündern nur dessen bish einiger Bevollmächtigt er,, Recht anwalt zusammen mit dem Antragsteller0 Zum andern:', genügt aber auch bei Bestellung mehrerer Be-, Vollmachtigter die (auch in der freiwilligen Gerichts -Meht zutreffend ist auch der Standpunkt des Reentsbeschwerdeführers, er hake die den Rechtsanwälten 33r.» und erteilte Vollmacht von Zurücknahme der sofortigen Beschwerde widerrufen^ Ben beiden genannten Rechtsanwälten selbst .hat! Rechtsanwäl- ' tenjausgerichtet hat, enthielt gerade noch den Auftrag, die sofortige Beschwerde zurückzunehrrieno Auch wenn man die Erklärungen des ‘Schwiegervaters, weil durch einen Boten unrichtig übermittelt, als nach. er könnte dadurch aber nicht erreichen, dass das, was er den Rechtsanwälten durch seinen Schwieger-rater als Erklärung zukommen lassen wollte, als diesen erklärt zu behandeln wärek Hieraus ergibt sich, dass der Antragsteller den Rechtsanwälten Bro",:- R^P und- gegenüber einen widerruf der Vollmacht vor Zurücknahme der sofortigen Beschwerde nicht hat zukommen lasseno Run hätte allerdings die den Rechtsanwälten Dr» R^Bfcund erteil- te Vollmacht auch durch Erklärung gegenüber dem Gericht widerrufen werden können, jedenfalls wohl mit; der Wirkung, dass die RechtsanwäIte diesem ge-, genjiber nicht mehr als vorn Antragsteller bevollmächtigt gelten konnten; und man würde auch wohl die Vollmachtserte ilung an Recht samvalt Brvom 10o; Hai 1951? auf Grund deren dieser Beschwerde eingelegt hat (gegen einen nicht der Beschwerde zugänglichen Beschluss des Amtsgerichts vom 5» Mai 1951)sowie auch die Vollmachtsurkunde vom 110 Juni 1951, in der als VerfahrQUsgegenstand "wegen Beschwer- ten sein wollte» Da der Antragsteller aber im ersten Rechtszug durch die Vollmachtserteilung an Recht sanwalt Dr» 10« hai 1951 die den Recht sanwält en Dr a Rpfc und KpHHP ert eilt e nioht widerrufen hatte, 'liess die weitere Bevollmächtigung des Rechtsanwalts Dr 0 PPHHPinit Vollmacht vom 111 Juni 1951 die Drage offen, ob die Vollmacht seiner bisherigen Bevollmächtigten daneben weiter bestehen sollte ;oder nicht* Hach Lage des Dalles’hätte man'daher von seinem neuen Bevollmächtigten eine zweifelsfreie Erklärung dahin verlangen müssen» dass mit seiner Bestellung zu dem Bevollmächtigten für den Antragsteller die den Rechtsanwälten Dr» R( ist auch durch die Vollmachtserteilung an Rechtsanwalt Dr. SBlvom 11 c ’ Juni 1951 und die Anzeige dieses Anwalts an das Bericht, dass er sich zu dem Vertreter.des Antragstellers bestelle, die den' Rechtsanwälten Dr» RPP und KjflUpp erteilte Vollmacht nicht als widerrufen anzusehen, so dass diese zur Zurücknahme der von ihnen'eingelegten sofortigen Beschwerde befugt blieben, wie-das -Beschwerdegericht' zutreffend unter Hinweis auf § 84 ZPO hervorgehoben hat; die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf das Vollmachtsver-hälftniergibt sich aus der Vollmachtsürkunde vom 22* Janu.ar bereits hervorgehoben ist » Das Beschwerdegericht hat also zu Recht die sofortige Beschwerde als durch die Rechtsanwälte Dr» und Die von RechtsanvvaltDr:o .flflHBb 'mit'Schrift-salz vom 15° Mai 1951 gegen den Beschluss vom 5° Mai 1951 eingelegte 'Beschwerde ];ann entgegen clem .StandpttiiLt der Rech tsheschv;ef de nicht als ge-
<fU
utj.
BLvv 107/51
b_ £ ]g _! 11 s( s In der Landwirtschaftssache
des Landwirts (zur Zeit Bauhilfsarbeiters) Helmut
.Antragstellers > Ic- chverde- und • Ft 0 c 1: t s D e s c 3 vr* e r d e f L in r e r s 'j
vertreten durch die Hechtsanwälte hr, in .
und
. - gegen
die Ehefrau dee Landwirts und Forstnrbeiters Johannes
/ntragsgegnerin (zugleich /n t ra gs t e11e-rin) , ’"Beschwerde- und Rechtsbeschwerde-geguerin?
Sch!
vertreten'durch Rechtsanwalt Dr.
in
T e rf a hr en e b e t e i1irt e: loi die Ehefrau Veronika Sob
;tr„
die Witwe &aria Set
hr
die Ehefrau"Katharina.Eo
Schl
wegen Zuweisung einer landwirtschaftlichen Besitzung
hat der YL ZiviIsenat .des Bundesgerichtshofs als Senat
für LandwirtschaftsSachen in der Sitzung vom 20« Mai
1952 unter Hit Wirkung des Senats Präsidenten Prof .Dr<>
Pritsch? der Bundesrichter Lr«. Hüclcinghaus und Pro
fasche' sowie der Obersten Landwirtschaftsricht er
Berger und Hohr
beschlos sens . ■ •
Die Rechtsbesehwerde gegen den Beschluss des 8o Zivilsenats des Oberlandesgerichts in BLLsseldorf vom 28o hovember .1951 wird auf Kosten des /.ntrag stellers mit der Haßgabe zurüc !:g e w i e s c n, dass er weder im Beschwerde- noch in Hecktsbeccl;v:erdever fahren der Antragsgegnerin ausserhalb des Verfah rens entstandene Kosten zu erstatten hat«,
Die landwirtschriftliche Besitzung 111
Schll
einen Eli
nr die eine Große Ton rund 12 Horgen und einen Einheitswert yon 5100' P.I.l/DI.1 hat, steht in Grundbuch (Bd 22 B1 476 Ton Hflft) noch auf den Eenen
der am 25» October 19 5 0 v erstorhenen Ilutter der Ver-fahrensbeteiligten eingetragen* Sie gehört ihnen in unget eilt er Hit erbengcmeinschaf10 Der Antragsteller: hat in Januar 1951 heim Amtsgericht ’ ('Landwirtschaftsgericht ) den Antrag gestellt, auf Grund von Art VI’
Nr 17 BrlaiIRegVO’ iTr 84 die Besitzung ungeteilt auf ' ihn zu übertragen« Diesem Antrag hat die Antragsgegnerin widersprochen und gebeten, ihr die Besitzung , zu übertrageno Die' drei übrigen Verfahrensbeteiligten haben keine Anträge gestellt« aber -ihrem.Wunsch nach Übertragung der ^Besitzung auf die Antragsgegne-. rin Ausdruck gegeben*
gemeinsam ausübenden Hechtsan-
: . VvVi.'s': ':i'? Vi'' ■"
0 Tertreteu, dem der Beschluss des Amts-
Das Amtsgericht hat durch Beschluss Tom 260 Hai 1951 die Besitzung auf die Antragsgegnerin übertragen und dabei"'die in Betracht kommenden Abfindungen festgesetzto Der Antragsteller wurde im ersten Hechtszug durch den - Rechtsanwalt n^B^j^:;'(und den mit diesem die Anwaltspraxis wait Dr= Et
gerächts am 2* Juni 1951 zugestellt Worden ist« Dieser Bevollmächtigte hat für den Antragsteller mit einem.unmittelbar an das Gberlandesgericht gerichteten und dort am 12* Juni 1951 eingegangenen Schrift-' satz vom 9* Juni 1951 sofortige Beschv;erde eingelegt, diese aber bereits mit einem am 13* Juni 1951 beim' Oberlnndesgericht eingeganrenen Schriftsatz vom 12c Juni 1951 wieder zurückgenommen0 Hit einem an das Ober 1 andesger 1 clit dureli da’s Landwirtschaftsgericht gerichteten Schriftsatz uom 11* Juni 1951 hatte der Rechtsanwalt Dr* sich unter Überreichung
einer Vollmacht des An t ra g s t e 11 ers vom Ui Juni 1951 zu dem V ert reter de s A ntra geteilers' bestellt n- it dem Ilinzufügen, er werde zur Sache eilig eh end Stellung nehmen, wenn ich die Akten eingeselieu habe"* Nachdem Rechtsanwalt Bro mit Schriftsatz vom 22* Juni
1951 die Beschwerde "begründet hatte« wurde er vom Oberland frsgericht darauf hingewi es en , da es er keine s of artige-i Beschwerde eingelegt habe und die von Rechtsan-wait ieingelegte von diesem zurückgenommen
worden sei. Der Antragsteller-."machte darauf u*a* gel-tend*- durch die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts Sr, sei die Vollmacht des Rechtsanwalts .
widerrufen^ dieser daher zur Zurücknahme der sofortigen Beschwerde nicht mehr befugt gewesen; lediglich dadurchdass sein Schwiegervater den Vollmacht swid erruf an Reclitsanwa.lt unrichtig über-'
mittelt habe, diesem nämlich statt des Widerrufs der
Vollmacht den Auftrag zur Zurücknahme, der sofortigen Beschwerde übermittelt. habe, sei es zu einer Zurücknahme! der Beschwerde durch' Rechtsahwa1tt fe”
kommen* Rechtswirksam ihm gegenüber sei die Zurücknahme der .'sofortigen Beschwerde’ 'jedoch nicht * '.'Der Antragsteller hat daher beantragt, seinem Besclrwerdeantrag auf Übertragung der Besitzung an ihn stattzugeben* Die Antragsgegnerin hat gebeten, die sofortige Beschwerde zurüekzuweisen, hilfsweise, sie als unzulässig zu verwarfen* Bas Oberlandesgericht hat die sofortige Be-
, 'CC.-W
schwerae als unzulässig verworfen* Mit der Reclitsbeschwer-de verfolgt der Antragsteller 'seinen Antrag aus dem Be--
i. . . . ' ■ ^
■schwerdeverfahren weiter* Die■Anträgsgegnerin bittet um Zurückweisung der Rechtsbescliwerde*
II,
Bas Besöhwerdegerichtnhat die sofortige Beschwerde des Antragstellers rait Recht als unzulässig angesehen*
Zu Unrecht stellt sich der Rechtsbeschwerdeführ er auf den Standpunkt, dass die Entscheidung des'Amtsgerichts auch an seinen Bevollmächtigten, Rechtsanwalt Dro habe zngest eilt werden
müssen und dass infolge Unterlassung dieser Zustellung die Frist für die sofortige Beschwerde mit der Zustellung an -Rechtsanwalt nicht zu
laufen begonnen-habe« Denn einmal wardie; denn Rechtsanwalt Dr. WK/HK& am 10o Mai 1951 erteilte Vollmacht, auf C-rund deren dieser mit Schrift-satz vom selben Tage Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts vom 5» Hai 1951? der lediglich einen gerichtlichen Vorschlag für eine gütliche Regelung enthielt, eingelegt hatte, als für ■ dem ersten Rechtszug überhaupt nicht bestehend oder jedenfalls* als dadurch erledigt anzusehen, dass Rechts anw a 11 Dr * trotz L a dung zu dem neuen.-
Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht vom 260 Mai 1951 nicht als Vertreter des Antragstellers erschien, Sündern nur dessen bish einiger Bevollmächtigt er,, Recht anwalt zusammen mit dem Antragsteller0 Zum
andern:', genügt aber auch bei Bestellung mehrerer Be-, Vollmachtigter die (auch in der freiwilligen Gerichts
T ■ j .
barkeit an .einen Bevollmächtigten jedenfalls zulässige) Zustellung' der Entscheidung (Schlegelberger, EGG, 5o Aufl 1937% § 16 Anm 54; Keidel, EGG, 5* Aufl 1952, § 13 Bern 3 c und § 16 Bern 8; Lange-Wulff, Höfeordnung, 3o Aufl, Anm 601) an einen der Bevollmächtigten (vgl ent sprechend § 84 ZPO; dazu Stein-Jonas-Schönke, Bern II zu § 84; Baumbach, Bern B zu § 84; nach Inhalt der Vollmachtsurkunde vom 22e Januar 1950 hat der Antragsteller den Recht sähwält en Dr» Rflp und Tä Vollmacht "gemäss §§ 81 ff ZPO" erteilt)
.... -Meht zutreffend ist auch der Standpunkt des Reentsbeschwerdeführers, er hake die den Rechtsanwälten 33r.» und erteilte Vollmacht
von Zurücknahme der sofortigen Beschwerde widerrufen^ Ben beiden genannten Rechtsanwälten selbst .hat! er eine Widerrufserklärung nicht zukommen las-' senjo Was sein .Schwiegervater ' diesen. Rechtsanwäl- ' tenjausgerichtet hat, enthielt gerade noch den Auftrag, die sofortige Beschwerde zurückzunehrrieno Auch wenn man die Erklärungen des ‘Schwiegervaters, weil durch einen Boten unrichtig übermittelt, als nach. § 120 BGB anfechtbar ans eben würde, könnte der Antragsteller durch eine Anfechtung nur die Erklärungen seines- Schwiegervaters selbst beseitigen.? er könnte dadurch aber nicht erreichen, dass das, was er den Rechtsanwälten durch seinen Schwieger-rater als Erklärung zukommen lassen wollte, als diesen erklärt zu behandeln wärek Hieraus ergibt sich, dass der Antragsteller den Rechtsanwälten Bro",:- R^P und- gegenüber einen widerruf der
Vollmacht vor Zurücknahme der sofortigen Beschwerde nicht hat zukommen lasseno Run hätte allerdings die den Rechtsanwälten Dr» R^Bfcund erteil-
te Vollmacht auch durch Erklärung gegenüber dem Gericht widerrufen werden können, jedenfalls wohl mit; der Wirkung, dass die RechtsanwäIte diesem ge-, genjiber nicht mehr als vorn Antragsteller bevollmächtigt gelten konnten; und man würde auch wohl die Vollmachtserte ilung an Recht samvalt Brvom 10o; Hai 1951? auf Grund deren dieser Beschwerde eingelegt hat (gegen einen nicht der Beschwerde zugänglichen Beschluss des Amtsgerichts vom 5» Mai 1951)sowie auch die Vollmachtsurkunde vom 110 Juni 1951, in der als VerfahrQUsgegenstand "wegen Beschwer-
de" angegeben worden let, dahin aus 1 egen''können, dass der Antragsteller im' Beschwerdeverfahren -nicht durch die Rechtsanwälte'Dr» R^^^und sondern durch den Rechtsanwalt Dr0 vertre-
ten sein wollte» Da der Antragsteller aber im ersten Rechtszug durch die Vollmachtserteilung an Recht sanwalt Dr» 10« hai 1951 die den
Recht sanwält en Dr a Rpfc und KpHHP ert eilt e nioht widerrufen hatte, 'liess die weitere Bevollmächtigung des Rechtsanwalts Dr 0 PPHHPinit Vollmacht vom 111 Juni 1951 die Drage offen, ob die Vollmacht seiner bisherigen Bevollmächtigten daneben weiter bestehen sollte ;oder nicht* Hach Lage des Dalles’hätte man'daher von seinem neuen Bevollmächtigten eine zweifelsfreie Erklärung dahin verlangen müssen» dass mit seiner Bestellung zu dem Bevollmächtigten für den
Antragsteller die den Rechtsanwälten Dr» R(
und
erteilte Vollmacht nicht mehr gelten sollte, Daran hat es der neue Bevollmächtigte aber selbst: fehler. lgssen;,._ünd;.deshalb' ist auch durch die Vollmachtserteilung an Rechtsanwalt Dr. SBlvom 11 c ’ Juni 1951 und die Anzeige dieses Anwalts an das Bericht, dass er sich zu dem Vertreter.des Antragstellers bestelle, die den' Rechtsanwälten Dr» RPP und KjflUpp erteilte Vollmacht nicht als widerrufen anzusehen, so dass diese zur Zurücknahme der von ihnen'eingelegten sofortigen Beschwerde befugt blieben, wie-das -Beschwerdegericht' zutreffend unter Hinweis auf § 84 ZPO hervorgehoben hat; die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf das Vollmachtsver-hälftniergibt sich aus der Vollmachtsürkunde vom 22* Janu.ar 1950, wie . bereits hervorgehoben ist » Das Beschwerdegericht hat also zu Recht die sofortige Beschwerde als durch die Rechtsanwälte Dr» und
KPHMP.wirksam zurückgenommen angesehen*
Die von RechtsanvvaltDr:o .flflHBb 'mit'Schrift-salz vom 15° Mai 1951 gegen den Beschluss vom 5° Mai 1951 eingelegte 'Beschwerde ];ann entgegen clem .StandpttiiLt der Rech tsheschv;ef de nicht als ge-
gen den Beschluss vom■ 26;0, Mai 1951 eingelegt ange-s eh en werden* Das ist schon allein deswegen nicht angängig, • weil als : ängef ocjit en' ausdrücklich der Deschiuss vom 5° Mai 1951 bezeichnet worden ist0 Ebenso' harm auch in der erst am 27° Juni 1951 bei Gericht eingegangenen Beschwerdebegrundung' vom 22o Juni 1951 eine Beschwerdeeinlegung durch •Rechtsanwalt Dr, nidii eiblicht werden, da
in:diesem Zeitpunkt die FristfUr die Einlegung der sofortigen Beschwerde längst verstrichen warw .
Nacn alledem hat das Beschwerdegericht die'-sofortige Beschwerde des Antragstellers im Ergebnis üii'C . Re ent ans unzurassig v eiwv oi$ en 0 me Rechtsbeschwerde musste daher als unbegründet zurü ckgewi e s en. w erd en, Die Ko s t enent Scheidung beruht auf §'10 LYR in Verbindung mit §§ 42,
43° 50 LYCo Ein hinreichender Anlass, den Antragsteller auch mit ausserhalb des Rechtsbe-
s ciiw erd everf alir en s und auch des Bes chw erd ever-'
i - / c '
falirens entstandenen Kosten zu belasten ($ 51
LYO), bestand nicht; aus diesem Grunde ist die'
Bes chw erde ent s che i clung im Kostenpunkt zugunsten