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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bün^esgeyich.tshofs hat auf die mündliche terhsndluhg vam:-2l* ^Oktober 1969 unter Mitwirkung dea Senatspräsidenten Br .Bngels ■ so?/ie 'der B^d^sficiLter Br. Befreiung .von; den Bescnränkim^en des' | 181 BOB alle Brklärungen abzugeben und entg'egen2unöhmen, die für die j4ufiassimg und Umschreibung' der verkauften... erhielt später VöU der Klägerin eine Provision in Höhe von 2 v.H, ' des Kaufpreises,. , Die Klägerin hatte vor dem .21. Be ist ’strcitlg, ob difsS^knt^urf den Beklagten .und PflB bekannt ühd bdi der Besprechung am 21. der Botar .Br^Sl die von 6rkiärte';Ännahae..des bis■ -r.'r': einige ^age : später der Klägerin und dem Sotar Dr. S^ÜH Mitt^ilp-rig maehtfi: lline dingliciae Sicherung der''Itöötkauf pr elö -Förderung der - Kläger in inJSöEe yon 180,000 BM nebst ;; 7 #Zinsen unterblieb,, weil: einen, entspre ebenden . ;^;inträg ;.ni ebt^ge st eilt iatte*:;:lerelts::sra t2.r dnli #6^ • / hat te ’ HM eine Big ent Ihne rgruhi s chul d über 60.000 EM best eilt, die gleichzeitig jnit der :Bigentumshnderung :im' Grundbuch. Auf den der Klägerin.eusfehsnd’ea Kaufpreis zahlte XflHB•’insgesamt 82-, 5ÖÖ-HDSt* _. ■ .Die. Klägerin nimmt den Beklagten und den Sotar . Mnblriek darauf, t daß hi eh t: fe s t st eh e, in Welchem Üiafäng - sie Befriedigung öus‘ der Konkursma ss e erbeten: wird, ’' die;. daß die >|otare : als Gesaatsehuldner für deh Sehaden haften,, der ihr durch Me .Klägerin .£s% der ;Ahsi<h^yHd^ ß eine söhnld-■'r ■ xeehilicheV^ des 'Käufers zur. beurkunden müssen» so daß .-diesem eine verrangigo Belastung der Grundstücke nicht möglich; geWesen wäre. Sie könne;;von :Heohtsanwalt TAB;' der nur eis Makler, nicht ,jedoch1,als: ihr .'Berater titig geworden sei, keinen SchadehBersatz^erlahgen^; gegen^den Rechtsanwalt Br.-W^Hp^®'besÄden;eliehfüiis keine Ansprüche. ^/■■■■ /'h ■■■'■■ V".' Pas Landgericht hat feilurteil gegen den Beklagten erlassen und;festgeatelltvdaß dieser. -Klägerin insoweit; entsteht, als sie mit ihrer Eestkaufpreinferd©rung -in-Höhe;, von 157*500;BÄ' nebst 7 Sins an sei t; d-em 26MMra, ;1963 - im Konkursverfahren. Uhrigen hat das Pand-gerichtdie Klage gegen den Beklagten angewiesen. Januar 1961 ~ TI 2H 174/64 - (VersR 1966, 361)- hat das Berufungsgericht nunmehr ein sum Schadensersatz aus § 839 BS-B verpflichtcn-des, auf Fahrlässigkeit beruhendes VerschuldSn des Beklagten bejaht. Berufungsgericht in •mit“ dem : iandger i cht -mit; eine Quote .von l/5 bewertete Kitverschulden der Klägerin, gegen das; eich' diese1 nicht.mehr wehrt, zu gering:■ angenommen■ wordeh ist 0dei* Das BBrufungsgerlcht lst der'Anaiehi, daß der .Klägeria-gegeÄ ;&&- BechisähwaXi #iii Bckääeös-ersanicht zust ehe„ Bö* hat ■ .festgestellt, daß BpB lediglich BXs 'tekier, »iaht als HechtSberater für " die Klägerin tätig war' und daß er-1» Bahmön seiner ■ >!’ , Mafclertätigkeit von der Klägerin auch hieht 4®h: Änftrag erhaltenhatte, einen enagültigen Vertrags entwarf ; aus-zuarbeiten, Das Berufungsgericht ista uf Grund der. ie~ ■weisaufäähmS zu dem, Brgehnis;gelangt^ daß sich die tätig-heit des'Be ch i sahwaits^ Ppp in der Vermittlung des' Grund-stttakskäuigeschäfts erschöpfte und er darüber hinaus keine beratende Biüiktion .ausübteh 3&aa Berufungsgericht-meint, für die Maklerrolle des Hochtsönwaits ppp-spreche weiterhin, daß die Klägerin ihmilfedig^ des jedoch keine Zuwendungen geraüht^häti-' Kach^' daitüNst^ Stellungen des Berufungsgerichts hatte Pp^ kurz-vor Beginn der für di© Klägerin entfalteten Tätigkeit die zweite juristische Staatsprüfung iS^eXägtx1er war dann, vorübergehend als Hechtsanwalt in ^rier ;■;zügelassen,.'- ■ Berufungsgericht,', daß die .Klägerin; PPP ;.hicht,, öla lechts-• berötsr»r sondern wegen. ■ ■ gerioht' hat festgestellt,; daß j?^p zwar einen Y ertrage ent-wurf gefertigt und zu den Ysrha^lungenvbei-; ÖSm/Beklagten mi ige.br acht hat,: ohne hierzu von der Klägerin einen,Auf-trag;'erhalieh "zü i^ben, daß vielmehr "«it diesem Hechteherater für die Klägerin; tätig war und ■ daß er.yon der Klägerin nicht:den Auftrag erhalten hatte,, "einen endgültigen Vertragsentwurf auszuarbeiten. entf ai t e i und da ß diese in Hipi einen;' fur 'fie tätigen Rechtsanwalt gesehen hat, wenn ihr auch die^:” .Die Klägerin' hat nach den von dem Derufüngagerieht jge-troffenen Heet.stellungen den Hechtsrat des ständig für sie''tätigen Rechtsanwalts Ir. eingeholtl und dadurch zu erkennen gegeben, daß P^| gerade nicht, in die; Rechteheratung eIngescha 1 te t, sondern auf seine'Makler-, tätigkeit beschränkt bleiben sollte, für die er im'übrigen auch den üblichen Maklerlohn, nicht jedoch Sebühreri nach der Bund es-Rechtsänwaltsgebührenordnuhg erhalten hat. Die Von dem Berufungsgericht getroffene Bes töteil ung, daß Ppp einen Vertragsentwurf erstellt hat, spricht nicht Zwingend für die Annahme einer RechtsanwaltStätigkeit, "zttmai”' dieser Intwurf von dem Beklagten später, weitgehend uhgeändbrt ... . 'die ütigkeit Pppsals'die .-eines .Eakl"ers hhgenalibhi -Be hat nicht verkannt, daß es Fälle geben kann, in denen der Makler.; : verletzt' kAi..nnk/4«SWegen der Klägerin aus dem Maklerver-■ tra g: aufS eh a dens ©rsötz -vregen positiver Tertragsver äftei. Anhaitspunkten fehlt es auf Ghund der von dem Berufungs-... Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß Ppl) seitens der Klägerin keinen Auftrag erhalten1hatte, einen Vertragsentwurf zu erstellen, daß er vielmehr aus eigener Initiative den Vertragsparteien.einmal zeigen wollte,; wie ein solcher Vertrag etwa aussusehen höhe. GBO angesehen worden,; zu demindest aber ’Anlaß zü teinär 'AuffordWinig; zur wäre, nicht- üherhoiüen, sondern in das von - 'ihm' beurkundete ' Vert:i^ä|^’iiisö^eit'eindeutig: als . hier ;- .der Stehler rechtskundig 1st und,-Wie das Berufungsgericht fesigesteilt hat, zu einemfrüheren Zeitpunkt einmal ala fabarverireter . ' es der: Klägerin ankam, Hit der Übermittlung dieser für das Vertragsangebot wesentlichen Sesichtspunkte: war die Haklertätigkeit FJHpr, soweit als sieh auf die Yertragsgestaltung bezog, beendet. Die BrStellung dines für dis Beurkundung geeigneten Vertragsentwurfs’ war dann Aufgabe des Beklagten. Daran würde sich auch’'nichts ändern, wenn Piro einen von dem Beklagten erstellten ©atwurf, ; der bereite die: imzureichenäe Sicherungsabrede, wie sie später beurkundet ^ worden ist, enthielt♦:: der Klägerin übör-bracht hat. Abgesehen davon* &aS; FflB insöweit hur als Bote oder Beauftragter des Beklagten ambus eh ern, nicht jedoch für die Klägerin tätig geworden wäre,.'hat. die Klägerin diesen etwaigem nachträglichen .fätigheit F^pe; keine- • Be-.deutuhg beigemessen, wie sich.aus der Inanspruchnahoie. des leehtsänwalts Br. fJHpppV.ergibt*.'Die Klägerin; könnte als o in feinem. Vertrauensmann der:■ mit i±fcöfflE .vervrandfen Earlehnegcberih■ sUfgetreten, die ihn beauftragt hatte, für sie das.Wort■ Abgeseben davon,=' daG• :£flp;nicht der Yerträuensmarn der Klägerin, sbödern :aia Makler für diese :tind:den Kiufer tätig geworden warV; hatte er nach den vom..BerufungSgerieht .getroffenen BestStallungen in. der Verhandlung vom 21, April I960 nicht das Wort geführt,* der Beklagte besprach vielmehr den VertragBihhalt mit allen Beteiligten,, darunter auch dem Ges ellschafter. ' ■•i 2u Unrecht rügt, die Revision,' gericht; Ijabe auf Grund' der Aussage des: Sals •• nummeren Bürovorstehers■ BpSB nicht isstgesteilte dA8 : die Klägerin, bei dem Beurkund ungsypr^ deigif •'"•"• :r ' Bie weitere Terfahrensrüge, das Berufungsgericht habe über die vpn dem Beklagten unter Beweis ge- ' stellte Behauptung,. Auch die von dem. und kann von dem Reviaionsgerieht nur .dahingehond ’nachgbprüft ; werden, ob alle für Abwägung .bedeutsamen Umstände:berücksichtigtworden sind; das isthier der Ball ■ Jfacb alledem erweist sich die .Revision als unbegründet, so daß sie mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zurücRzuwÖi s ©n trar.

Zitierte Normen: § 97 ZPO
RechtsanwaltMaklerBerufungsgericht®KäufertätigenKlägerin

Volltext der Entscheidung

.BUND ESG ERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
u-m
TT
• mi,
URTEIL	Verbündet	im	;
18. November I960
Justizhauptcekrctar ala Urkundsbeamter der Geschäftsstelle :
v V-,	■.	"• •
in dem Rechtsstreit.
des Hotars Hans-Joachim G
Beklagten, Beruiungsklägors, ,Be ruf ungsbekl jagten und Re vis
- ErozeBbeyollmhchtigtör:	Rechtsanwalt
■ :
die Rlriaä K	& A	oHG,	BfJPHBfabrik,
 vertreten durch ihren alleinT&rtretungshere.chtigten Gesellschafter. den Karfinarm Albert Kl-^
■ " ■ ::	.. ;3eruiuh§eklägerin und
: Reyi^iuhsheklj
 RrozeBhevölifflkchtigter:	Rechtsaiuyalt \
• .	'	’ .	■	. ' ', 1. V : ' V f ? -r • •: • •

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MM,:
: s— '
i Der Y2. Zivilsenat des Bün^esgeyich.tshofs hat auf die mündliche terhsndluhg vam:-2l* ^Oktober 1969 unter Mitwirkung dea Senatspräsidenten Br .Bngels ■ so?/ie 'der B^d^sficiLter Br. -Bode, Professor ;$£$•;•KÜ5«enä */ .Sonnabend
.und:dünä:;:=	'	,
. • : • 1
: ■: . : ' .
für . .R e g. >1 t . erkennt:
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■ . : C, V-\: --■■■’ii'H-. ■■■ ■ ’I:■
■ : ■ :••	-.v	•	■
:	iii:.
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Jj;-- Bie Revision des Beklagten;ig^gen:.das Brte il ' deell .1';&viieera^	.
iOdblah^; irö^	a^rrnckgewiesen-
1 .V

I)ie Kosten, der a uferlegt,.

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.ton Rechts Y/egen
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S^atfciüU .
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2f, :April 196Q;b^	der	BöIclagte	ein
 Angebot, . da s die jÖMgerin,' handelnd durch • ihren, aXlein-
vertretungshereehtigten Geaellschefter Albert	ddni
 Kaufmann Rhrharä RfllB zuss AhschluS;.eines Raufvertrages
 Über. :d ie d er Klägerin gehör end en im Grundbuch von PflüB
,^3and 117 Blatt 3966: eingetragenen	machte,	Der
'Kaufpreis ■ sollte 2.40,000 DJS betragen, j?oVo» der Betrag .
von i®öVÖöör BM sofort hach Ahna.hai^^iih#'; ^äii|ah€^i>o|a' '„'fällig
: seinsti&safitkan||irel.s^ iait;Tenteraihst und; in--Raten e.ht-
•	-Xh.-	der:	notariellen tlrkund6 heißt.
Eestkaufprei's inHohe .von BJC-_ 180.000 • sowls die Zireer sind ini' Grundbuoh durch' 1 " lintf s&ang einer Sicherungshypo thek zu sichern. ”
Der Käufer rsollte: unwiderruflich bevol 1 mächiigt sein, unter.. Befreiung .von; den Bescnränkim^en des' | 181 BOB alle Brklärungen abzugeben und entg'egen2unöhmen, die für die j4ufiassimg und Umschreibung' der verkauften... . Grundstücke erforderlich seih würden. Bevor der;Beklagte di s Urkunde errichtete, be sprach •• er-.. deren' Inhalt mit KflHT, • dem Kauf Inter es sen t en 'Hflpjpp und dem' Rechtsanwalt RjlB, die zu dritt zu dem 'Beklagten gekommen;«raren.
Bespreehungsgruhdlage war ein Vertragsentwwff, den Rechta-anwa 1t Ptüp gefertigt ha 11 e,: durch .dessen Vermittlung die klüger in in die : Kaufverhand lungen mi t	ainge-	.
treten war.	erhielt	später VöU der Klägerin eine
 Provision in Höhe von 2 v.H, ' des Kaufpreises,.
, Die Klägerin hatte vor dem .21. April. 1900
Ihren p£tndigen Hechtsbarater, den: Seehtaänsfait und
 Bbtar“Br.lJ|^BBB () e Inge schaltet, der. einen ;besonderen:'Entwurf ersteilte.': Be ist ’strcitlg, ob difsS^knt^urf den Beklagten .und PflB bekannt ühd bdi der Besprechung am 21. April' I960 erörtert worden tlar.
•in
• Am ,2G'; :ij&xz' T961 'beurkundete.' der Botar .Br^Sl die von	6rkiärte';Ännahae..des	bis■ -r.'r':

befristeten Kaufangebots; zugleich nahm ; ' rauf Grund der ihm.Verteil ten Volima cht die Auf"-.
Idgsu^^ahisich Vor f er wurde am- 25* Juli 1961 als’-BigGn-tümer: in das. Grundbuch eihgetragenwovon daa: Grundbuch amt
T 4
einige ^age : später der Klägerin und dem Sotar Dr. S^ÜH Mitt^ilp-rig maehtfi: lline dingliciae Sicherung der''Itöötkauf pr elö -Förderung der - Kläger in inJSöEe yon 180,000 BM nebst ;; 7 #Zinsen unterblieb,, weil:	einen, entspre ebenden .
;^;inträg ;.ni ebt^ge st eilt iatte*:;:lerelts::sra t2.r dnli #6^ • / hat te ’ HM eine Big ent Ihne rgruhi s chul d über 60.000 EM best eilt, die gleichzeitig jnit der :Bigentumshnderung :im' Grundbuch. eingetragen Y/urde. In der Zeit’vom 19. September 5 :bis 23i ;bktober1961 belastete,:il(||Hi die Grundstücke mit weiteren Bigentümergrundachulden Yfm insgesamt 25G.ÖÖÖ EU,
■ die;::erihn 'eine Bank abtret. Eervvön: K^lppnm 26. Oktober 1961 .^gestellte Antrag auf BrÖfinung ;4es Vergleichsverfahrens wurde am 14. November 1961 2urückgewiesen; zugleich wurde das Ans chlußkonlcursverf ähren eröffnet« ^ : ;
Auf den der Klägerin.eusfehsnd’ea Kaufpreis zahlte XflHB•’insgesamt 82-, 5ÖÖ-HDSt* _. die	von	)
T57*5ÖÜ:HBM-sowie 7,.41 2)M• rückesind.zur Kon&urstabelle'festgostellt worden.' '■'r.; V^;^:
■	.Die.	Klägerin	nimmt	den	Beklagten	und den Sotar .
'f‘ ■ SlPM® auf^Sehad'ensersataiaus-iii^p^ih^^exi^sung ■ inAnsprüch und hat im. Mnblriek darauf, t daß hi eh t: fe s t st eh e, in Welchem Üiafäng - sie Befriedigung öus‘ der Konkursma ss e erbeten: wird, ’' die;. Feststeii-^ng;■ beahtragt.* daß die >|otare :	als Gesaatsehuldner für deh Sehaden haften,, der ihr durch
v dun"-v''
• J/fh.; Me .Klägerin .£s% der ;Ahsi<h^yHd^ ß eine söhnld-■'r ■ xeehilicheV^	des	'Käufers	zur. Zahlung
'' ies .^.sl^aufgeidei und 'd'er ^inseh hicht ' g	habe. hie
 Kotäre hätten vielmehr die Bewiiitigühtider Sicherungshypothek
•

. durch: :d&r Käufer veranlassen und. beurkunden müssen» so daß .-diesem eine verrangigo Belastung der Grundstücke nicht möglich; geWesen wäre. Sie könne;;von :Heohtsanwalt TAB;' der nur eis Makler, nicht ,jedoch1,als: ihr .'Berater titig geworden sei, keinen SchadehBersatz^erlahgen^; gegen^den Rechtsanwalt Br.-W^Hp^®'besÄden;eliehfüiis keine Ansprüche.	^/■■■■	/'h	■■■'■■	V".'
Bie beklagten Notare-haher Klagefeweisung: bean-': .tragtb. Sie.::sind::.dar Auffassung. der .Klägerin"" ehtgegenge- ' treten, ;hahen^ierauf.'AnsprÜche;;geg^:dle-iecätsan5^1tG' ' ?IB und Pr. W^HM^veraieseri und ein füitvvirkenäCE'
Ter schuld en der Klägerin eingev/endüt.; : '■	■
Pas Landgericht hat feilurteil gegen den Beklagten erlassen und;festgeatelltvdaß dieser. au:.4/5 iüü den Schaden haftet,-welcher.-der -Klägerin insoweit; entsteht, als sie mit ihrer Eestkaufpreinferd©rung -in-Höhe;, von 157*500;BÄ' nebst 7 Sins an sei t; d-em 26MMra, ;1963 - im Konkursverfahren. HBMI ausfällt$ im. Uhrigen hat das Pand-gerichtdie Klage gegen den Beklagten angewiesen. Hinsicht-iich-'des beklagten Notars Pr. -1®^'hislang fine '
Ent Scheidung nicht, ergangen.: ,;
n :	r Pie Berufung der Klägerin ist erfolglos :ge-
bliehehj. euf dieBerufung, des Beklagten hat .des Gberlandes-gerieht /die klage zunächst in vollem:Gmfsng abgewieaen.
.	:■	I--Auf:dieRevision der.■ klhgonin hat der erkennende
 Senat; däsiSerUfuhgsuf’teil’ aufgehoben'-und ■''iie-iSaoh^-«ür: ; ändsiweiten1 Verhandlung und/fnfScheidung an das Berufungs
; ge rieht : zurückve rwi esen, das durch das • nunmehr angefo ch t ehe
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Brteil die Berufung beider Parteien „ gegen das' land ge rieht-. lic^e^Xeilurliei^/zurüakge^esen^hat.; '-:1'
4er. hiergegen.. einge/e^ienT	'
..Burj&lli^	erebre^t'-	der' Beklagte
'..7.	7-,. ■ ;	'" i. .::- .:■=■•	i/	.;	•
.In Übereinstimmung mit dem in diesem Eechtsstreit
" "	•	'•’	"	 t	'	•	'	'	' hl	'
ergangenen Brteil des erkennenden Senats vom 7. Januar 1961 ~ TI 2H 174/64 - (VersR 1966, 361)- hat das Berufungsgericht nunmehr ein sum Schadensersatz aus § 839 BS-B verpflichtcn-des, auf Fahrlässigkeit beruhendes VerschuldSn des Beklagten bejaht. Bies zieht die Revision nicht-in Sweifel.
,11,
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/	; Der Streit dor Parteien geht jetzt nur noch darum,.
:oh der; §chsd:enäeraetda^	,	..
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Berufungsgericht in •mit“ dem : iandger i cht -mit; eine Quote .von l/5 bewertete Kitverschulden der Klägerin, gegen das; eich' diese1 nicht.mehr wehrt, zu gering:■ angenommen■ wordeh ist 0dei*
l
f».
\' 1. Das BBrufungsgerlcht lst der'Anaiehi, daß der .Klägeria-gegeÄ ;&&- BechisähwaXi #iii Bckääeös-ersanicht zust ehe„ Bö* hat ■ .festgestellt, daß BpB lediglich BXs 'tekier, »iaht als HechtSberater für " die Klägerin tätig war' und daß er-1» Bahmön seiner ■ >!’
, Mafclertätigkeit von der Klägerin auch hieht 4®h: Änftrag erhaltenhatte, einen enagültigen Vertrags entwarf ; aus-zuarbeiten, Das Berufungsgericht ista uf Grund der. ie~ ■weisaufäähmS zu dem, Brgehnis;gelangt^ daß sich die tätig-heit des'Be ch i sahwaits^ Ppp in der Vermittlung des' Grund-stttakskäuigeschäfts erschöpfte und er darüber hinaus keine beratende Biüiktion .ausübteh 3&aa Berufungsgericht-meint, für die Maklerrolle des Hochtsönwaits ppp-spreche weiterhin, daß die Klägerin ihmilfedig^	des
■ Kaufpr eises als Makierprovisidn gesahlt, dsrüber hinaus. jedoch keine Zuwendungen geraüht^häti-' Kach^' daitüNst^ Stellungen des Berufungsgerichts hatte Pp^ kurz-vor Beginn der für di© Klägerin entfalteten Tätigkeit die zweite juristische Staatsprüfung iS^eXägtx1er war dann, vorübergehend als Hechtsanwalt in ^rier ;■;zügelassen,.'- - .
. obwohl: er nicht als solchen,; sondern, als Birektionsr-Assistent bei einem Apparatebau-Ühternehmen in; Mngen -tätig ]	r *, *: Bs a. Berufungsgericht" \hst ixäü^^i . f © s tge stellt,
 daß dieiKlägerin spätestens '-seit ' März ■ 19ß0' die Es chts-anwal ts-äigens chaft.' BflPb' känfttf^^i^pöh ;mtint das .
■	Berufungsgericht,', daß die .Klägerin; PPP ;.hicht,, öla lechts-• berötsr»r sondern wegen. 'seinSr;^esöliidd?^^^-Ken4tirf.ese:;idef :
. Ö-rtlieben Yerhältnisse in fPHBfc als ..Makler ■hinaugesogen V habe,Xwobei-*08- dis. Klägerin yielleieb^	genasen
. Yoräug■ at^esehSn; habe,: daß- PPJP Üueh-juristische;Kenntnisse -besäl vund mit dem Beklagten befreundet- war.. Bas: Berufungo-
■	■ gerioht' hat festgestellt,; daß j?^p zwar einen Y ertrage ent-wurf gefertigt und zu den Ysrha^lungenvbei-; ÖSm/Beklagten
!
mi ige.br acht hat,: ohne hierzu von der Klägerin einen,Auf-trag;'erhalieh "zü i^ben, daß vielmehr "«it diesem
:aus ;;öi^aiie.r • Xnifiapiret den Töhtragsparteien ein-mal j?eigen wollte, wie ein solcher t?rtrag auszuschen
•
•: •fc: f•• °	'	■	-•'	,	,:<	:/r1'	..
;vbh:d^^	Feststellung
 und Wtirdigung geäußerten Bedenken greifen ;nicht durch,
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a). ■ ifabhV dem Ergebnis der .Beweisaufnahme ist
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Tfll...Eicht als . Hechteherater für die Klägerin; tätig war und ■ daß er.yon der Klägerin nicht:den Auftrag erhalten hatte,, "einen endgültigen Vertragsentwurf auszuarbeiten.
• s'-?
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' Zwar fällt einem Rechtsanwalt nach Vorbildung und Beruf in erster Linie die Aufgabe zu, rechtlichen Beistand zu gewähren. Grundsätzlich,. ist davon auszugehen, daß er zu diesem Zweck,- also in seiner Eigenschaft als Hechtsanwalt, .hinzugezogen wird. Von diesem Grundsatz gibt
 es Jedoch- Ausnahmen... Be, ist allerdings nicht: entscheidend, .öhgäbe des . Heehtsanwalts- auf dem - Gebiet der : Hechtst^ratung' oder auf einem andlrfn liegt. -Wenn Jedoch idle^rechtliche Betreuung ganz unwEsentiich ist und überhaupt; keine in Betracht kommende; ‘Holle .spielt, ho tritt
 die..

en.weit: zUrücky ■ daß .'Sie'';redhiäic^Unei^ieblic|i-..wird; CBGH-
98
s’“ä'":iöiW ' '!"s**Vr	'
ten;
die
;iall^ier:; gegeben ;:is t.: Aihgesehenr^ayuf^.
&0	Ä1?W!r'
BerüfungS'-dmmen eines
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Hechtsanwa1ts vertrage s zwischen der Klägerin ' .uni BBP hat treffen '.kühnen,.' sprechen die:fesigesielX't&h ÜmstÄnöe dagegen, daß P®§ eine Rechtsanwalistüttgfeef^
.. Klägerin. entf ai t e i und da ß diese in Hipi einen;' fur 'fie tätigen Rechtsanwalt gesehen hat, wenn ihr auch die^:”
‘ Tatsache der Zulassung Pflps als RechtsaUwait bekannt war. .Die Klägerin' hat nach den von dem Derufüngagerieht jge-troffenen Heet.stellungen den Hechtsrat des ständig für sie''tätigen Rechtsanwalts Ir.	eingeholtl und
 dadurch zu erkennen gegeben, daß P^| gerade nicht, in die; Rechteheratung eIngescha 1 te t, sondern auf seine'Makler-, tätigkeit beschränkt bleiben sollte, für die er im'übrigen auch den üblichen Maklerlohn, nicht jedoch Sebühreri nach der Bund es-Rechtsänwaltsgebührenordnuhg erhalten hat.
Das Berufungsgericht hat weiterhin festgestellt,' ier Beklagte' habe in seinem an Hechtsahwalb Df*.	'
gerichteten Schreiben vom 2.9* November 1961 ausdrücklich erklärt, daß Ppp als Makler tätig gewesen sei. Die Von dem Berufungsgericht getroffene Bes töteil ung, daß Ppp einen Vertragsentwurf erstellt hat, spricht nicht Zwingend für die Annahme einer RechtsanwaltStätigkeit, "zttmai”' dieser Intwurf von dem Beklagten später, weitgehend uhgeändbrt ... worden ist.. Der Bas tend', daß; PPB zwar An : frier.', ä lnRech t s -■ anwait. zugelassen "war, dort' a her ..keine. Anwal t gtät igkä i t ausüb to ;'.: send ern als Dire kt ions-Ä s s ist ent in. Bi ehsten sines Bnie^hehmens' in'''Bingen stäMr spricht gegen^'B'en t,' als.Anwalt tätig zu worden.'"/
■■ ■■" " ;	■	■	;■'.	"	= %?/-■	/-V'	il-	"
b} Zutreffend hat also dos Berufungsgericht.
Willen
. 'die ütigkeit Pppsals'die .-eines .Eakl"ers hhgenalibhi -Be hat nicht verkannt, daß es Fälle geben kann, in denen der Makler.; Verpflichtet ist, auf die: .Vertrags ge st al lung Binfiuß zu nehmen..	/
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vft:
* - •
-iff?'.-:
'
\;.i..: Es kommt. also darauf an, ob eine soleke Ver-pflichtung; für,	ausnahmsweise bestanden, oh or. sie
: verletzt' kAi..nnk/4«SWegen der Klägerin aus dem Maklerver-■ tra g: aufS eh a dens ©rsötz -vregen positiver Tertragsver äftei. Allerdings :kr|iucjtit- die"im.Hjabmen von.
:;•	Skt;z; ä ,ÖGB.; beweispflicktige. Klägerin:'inso^-
. ;' weit; nur so.1 che; gegenüber P^V bestehenden Ersatzmöglich-'	die	-	sich	vein;^nhalt§pnhkt:
•:;-erg^y®i®Z ^,:^97^30i;s' 31,	SeybbldAointS
: B^deanotarordnung,' ,4> Auf 1 v§ 19 :Edn, 36); ah solchen . Anhaitspunkten fehlt es auf Ghund der von dem Berufungs-... gerieft festgestellten und zwischen.den Parteien\auch weitgehend unstreitigen Tatsachen.
Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß Ppl) seitens der Klägerin keinen Auftrag erhalten1hatte, einen Vertragsentwurf zu erstellen, daß er vielmehr aus eigener Initiative den Vertragsparteien.einmal zeigen wollte,; wie ein solcher Vertrag etwa aussusehen höhe. In dem von PpHP .angefertigten Vertragsen tvmrf heißt es:;
“Für den 'Ee&tkaufpreis wird eins Bestkauf--.7	:. geldh^othek von ;;BiE. 1Söi:O0Q hu ■^.■^/Äinsan'
'""i .	j1	•	-	ttkr&fcTOlfiraflh.	*
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* 3.

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■ Ser Beklagt^ hat -diese Formulierung,- ‘die möglicherweise von .dem^örundhucliemt; alsausreichende hrklärung dos ;Käufers .
GBO angesehen worden,; zu demindest aber ’Anlaß zü teinär 'AuffordWinig; zur	wäre,
 nicht- üherhoiüen, sondern in das von - 'ihm' beurkundete ' Vert:i^ä|^’iiisö^eit'eindeutig: als . w,....	••	--	•	—	*" • erkennbare Sicher
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. ! v • Bs würde eine Überspamüng der - ausnahmsweisc -' ah;-l- einen Malier zu ereilenden Anforderungen -für; seinem ^Mitwirkühg bei der Vertragsgegtaltuhgbedeutenwenn; er ■iSrno‘chhuf’die von dem beurkundenden. Hötar 'gewählte ,fc. Formulierung des. Vertregetexteg Jii^luß nehmen müßte. Das ■' muß auch dann :gelten', wenn" -f wie. hier ;- .der Stehler rechtskundig 1st und,-Wie das Berufungsgericht fesigesteilt hat, zu einemfrüheren Zeitpunkt einmal ala fabarverireter .
: tätig Avar. Der yon PMB erstell te: ihitwurf brachte .bum Ausdruck', •! weichen Inhalt das. Vertragsangebot habend insbesondere, daß'der Eestkaufpreis•dinglich gesichert worden sollte^: Aue diesem Entwurf konnte der Beklagte eindeutig erkennen,'.worauf ' es der: Klägerin ankam, Hit der Übermittlung dieser für das Vertragsangebot wesentlichen Sesichtspunkte: war die Haklertätigkeit FJHpr, soweit als sieh auf die Yertragsgestaltung bezog, beendet. Die BrStellung dines für dis Beurkundung geeigneten Vertragsentwurfs’ war dann Aufgabe des Beklagten. Daran würde sich auch’'nichts ändern, wenn Piro einen von dem Beklagten erstellten ©atwurf,
; der bereite die: imzureichenäe Sicherungsabrede, wie sie später beurkundet ^ worden ist, enthielt♦:: der Klägerin übör-bracht hat. Abgesehen davon* &aS; FflB insöweit hur als Bote oder Beauftragter des Beklagten ambus eh ern, nicht jedoch für die Klägerin tätig geworden wäre,.'hat. die Klägerin diesen etwaigem nachträglichen .fätigheit F^pe; keine- • Be-.deutuhg beigemessen, wie sich.aus der Inanspruchnahoie. des leehtsänwalts Br. fJHpppV.ergibt*.'Die Klägerin; könnte als o in feinem. gegen PpHk ge richteten S ehadenser satzpr o za ß . mit ’ an Sicherheit grenz end er ^ahrbche inlichkeit nl cht den ..,. Beweis dafür:; erbringen, daß„ FM die; ;sieh .aus demleakier-yertrafc!hinsichtlichder 7eri^agsgestaltipig’ sr^beisdeh; t : Pflichten^verletzt und sich gegenüber der .Kll^erih;';:'. schadbttseraatzpfiichtig gemacht haik Ba fehlt also- an einem

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d^für, 4a0 dis Klägerin yon ?;fl|P ,fBrsat2 zu ' erlähgeu::-ver^	Shts-'£Böbjh /Schön aus
'diesem Grund kann sich der. Beklagte nieht auf diese 'Vor-:i'sre^^i^^:/yjeüad'''-jB«iä«;^aüä7. subeidi^r^^Häfiung berufen, .
?a3±;'iä9i|it-'1a»äeV?-''|tls der.. deÄ.Gflleii-döS SG. yo&.14y 'Guhl	322/M	--	- fWarnBspr
: 1935	29)	^ugrundeXlegende	SachTerhalt	,	Bach	den
: aiä%fi::örteii
 war ein
‘batbe,
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Vertrauensmann
 der:■ mit i±fcöfflE .vervrandfen Earlehnegcberih■ sUfgetreten, die ihn beauftragt hatte, für sie das.Wort■ zu führen. Abgeseben davon,=' daG• :£flp;nicht der Yerträuensmarn der Klägerin, sbödern :aia Makler für diese :tind:den Kiufer tätig geworden warV; hatte er nach den vom..BerufungSgerieht .getroffenen BestStallungen in. der Verhandlung vom 21, April I960 nicht
 das Wort geführt,* der Beklagte besprach vielmehr den VertragBihhalt mit allen Beteiligten,, darunter auch dem
 Ges ellschafter. d6r; Klägerin, Im' übrigen hatte.	in
 seineia dem Beklagten : zugänglich geÄchten Vertragsentwurf
 auäreichähd . aüf>;. defer Sichöiwagsbötoü^	. 'äer.; Klägerin, hin-
gmvieaenr;;worah.ea jih dem yom: SG' aiitächiedenen/fall gerade
 fehlte*:::/. -••'••"''//-''\y4;b/./'y.	>/	-	-•
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3..Bis Ausführungen 'äs8 ’Berufungsgerichts .:zu der fh’äge ‘;4«ö:	Ve^sähulie&g/d^
entgegen der Ansicht der Hevisioh keinen Bedenken/ : v
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' ■•i 2u Unrecht rügt, die Revision,' gericht; Ijabe auf Grund' der Aussage des: Sals	••
nummeren Bürovorstehers■ BpSB nicht isstgesteilte dA8 : die Klägerin, bei dem Beurkund ungsypr^	deigif	•'"•"•
Beklagten' darauf' hingewiesen worden war» der Käufer müsse •bei der Beurkundung der Annahmeerklärung eine Sieherungs-hypothek bewilligen. Bas .Berufungsgericht hat die.. Aussage des beugen SjäB^gewürdigt und ist.; zu dsa: Ärgebnis gebangt -f.:■ daß es hinsichtlich der krage der Sicherung des Rastkaufpreises : swischen- deu: Beteiligten koine xkskus si on .-.gegeber; hat, Bis Revision; wendet sich alsb. .in unaulässlgar Weise gegen die dem ütetrichter Vorbehalt ehe :^wei6#üräi--
gung..	■	.	.	\	■	•
:r ' Bie weitere Terfahrensrüge, das Berufungsgericht habe über die vpn dem Beklagten unter Beweis ge- ' stellte Behauptung,. sei auch, bei der, Beurkundung dor Annahmeerklärung. und .der Auflassung vordem Rotar Br. zugegen gewesen,, keinen Beweis, ©rhobbn, erachtet der Senat
 für. nicht durchgreifend.:
Auch die von dem. le^fu^sg^ioht .yprgenommenc
 Abwägung der beiderseitigen- Verursachung -läßt' einer/Recht s-fehler nicht erkennen. Biese Abwägung ist Aufgabe des fat-
richters. und kann von dem Reviaionsgerieht nur .dahingehond ’nachgbprüft ; werden, ob alle für Abwägung .bedeutsamen Umstände:berücksichtigtworden sind; das isthier der
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■ Jfacb alledem erweist sich die .Revision als unbegründet, so daß sie mit der Kostenfolge aus § 97 ZPO zurücRzuwÖi s ©n trar.
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