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BGH · VI Zt 49/65

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI Zt 49/65

. a) Verletzt der Hotar bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts zur Sicherung eines aus Mi 11 ein de s Aus glei ehe ~ fonds gewährten Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft seine Amtspflichten gegenüber dem treuhänderisch, eingeschalteten Kreditinstitut P so kann dieses den Scha-den3 der hieraus für den Ausgleichsfonds erwächst»' im Wege der Schadensliquidation im Brit tinteresse gegen den ■■ Hotar gelf^ £i ' b) Bür den Beginn der Verjährung des Schadenseraatzanspruchs. ist maßgebend3 wann das Kreditinstitut die Kenntnie von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt hat« • , per VT o Zivilsenat _ dee, ..Bunides^eric^tsJaofs hat auf die mündliche Verhandlung^ vom, ,22 P .*$£{> .unter J5i$^ir- Jpsgeis^ und: der Bundesrich^ 'V- ter Hanebeckr Dr 0 Haufi*. Die Revision der.Klägerin gegen daa-üri^il des ^ Die Kosten der .Revision werden .der Klhg#riny:aüf^;;?;:y . für die. Pachtung der .Gaststätte- fHlandwerkerhäuß^ to^^H Auf bandarlehen von' 8 •. 300/ aus Mi t tölir däö tosglei chsf öhets * Hach den Vorschriften über dia Einschaltungidei* SneditinstitÜiö bei Aufbaudar1ehen für die gewerbliche Wirtschäft stellte ihm die Klägerin das Darlehen für Rechnung des Ausgleichafonds in eigenem Hamen zur Verfügung* Zu den Sic her ungen ^ die zu stellen hatteP gehörte die Abtretung des Erbanteils seiner Mütter freu Marie MflBBl an dem. ^ögöü'; der :Abtretung : für.; (unter Hr o ' der Ehefrau Marie Am 15 > April/beurkundete der seiner ürkundenro 11 e)■ 'eine Erklärung' in der es heißt/ im Grundbuch von sei Miterbin zu 1/5o Im Zusammenhang hiermit wird der Zeitwert des Vermögens der. ss 12c000 DM und der Wert des «Anteils unter Berücksichtigung : der Grundstücks belastungen mit etwa 2 000 DM angegebene "Den mir* zusteilenden Erbanspruch*' i> so bringt die Urkunde dann zu dem Ausdruck? "trete ich hiermit In voller Höhe' *„% ab an die Spar- und Leihkasse * 0« (Klägerin) und bewillige und beanr : trage die Eintragung der Abtretung in das Grundbuch* Die Abtretung dient zur teilweisen Sicherung eines meinem Sohn *<>• von der Spar- und Leihkässe «.„o aus Mitteln des Bundesaue-gleichsamts laut. Darlehensvertrag vom 26» März 1954 zur Verfügung gestellten Aufbaudarlehens in Höhe von 8 300 DM nebst Nebenleistungen1,a Der Beklagte übersandte der Klägerin eine , Ausfertigung /dieseri'Urkundi}:mi^ndeia' BemSrkänJ//dal feyin Ver^SjJ folg der Gedanken des § ?03 3 BÖ#an-/eichmögli chä/:|$sri ebiiMfi; x^f^j^sye rmerk ^des: ^Grdnd;:biic'hs:jK:ü^äMÄ die Klägerin bei/.ihr-. die Er,ben der genannten Erben der . Schwestern und die vor \y in unge t ei 11 er Er ben« j Als die Klägerin MerTöji e^fn beim Grundbuchamt die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit; des Grundbuchöi^sie^Arertrat^ d;ie Ansicht, daß ■ öle durch die vom Beklagt eu r-beurkamde^^Erklärung Mit eigene turner in des Grunds tiicks zur ,;;g§saiaten Hand geworden seik Das Grundbuchamt lehnte dur-ei^ Verfügung ^vom t2* .Juni 1956 die Eintragung mit der Begründung. möglich gewesen sei„Die Klägerin, ubertrug die Bearbeitung der Angelegenheit dem Rechtsanwalt Br e ■ ; Bieeer^'ieilte ihr durch Schreiben, vota 2.ö ..pkto.ber 1958 :.mit* • die Abtretung sei schon darum 'unwirksam, weil*,, es.-an, der • öffentlich beurkundeten Annahmeerklärung der Klägerin fehleo Tilgung des Darlehens war ;er außerstandeo ;Ml4^Einwilligung LH der Last enaus gle i che bank hat te :.ihm .di e Klägerin das Dari eben daher am 13° Juli 1956 gekündigte Am 5v November t958 betrug "sein Schuldsaldo 8 9^3*67 DM«Gemäß einem Versprechen vom; 4° November 1958 leistete er hierauf eine Zeitlang regelmäßige '■■■ Abtragungen? der Klägerin vorgelegten Aufstellung’ bis zu dem 14« Juni I960’ ;-:fi^är-.-.nür • bis anf 8 609,2Ö ^ m yü£ertragene?^fc^t.-Sic|^^ |i#6l:für die Unwirksämkeit der Jäfc;i und belastete sie mit 2 Im gegenwärtigen Kechtsstreit hat die Klägerin mit der : .' am 20« Kovember 1961 eingereichten und am 30. din ;;iellagt enfl^ Kellunf ■ fdl* - % • 00C| D& nebst Prozeßzinsen in Anspruch genommen« Sie wirft ihm vor* die: ihr gegenüber bestehende Amtspfllöht als Hotar dadurch schuldhaft verletzt zu haben,, daß er statt eines Abtretungs-gv|n trifS -P! Der : Beklagt e ; hat- beantragt ,, di e Klage a'b|^eisen‘ tenj daß.der Beklagte;selbst die Klägerin veranlaßt habe« mit ;idäv 8la^::r,' warten^ pp Das Landgericht; hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerin. Klägerin damit beauftragtP die Abtretung dis Erbanteile der oliä»'^; '^W--^Id^iafe’iÄ^syS |Ji tenden Reiehenotarordnung jfUr eine Sehadensersatspf licht des Jpflichtverletz\mg^däe'- Beklagte^-Msi der jp|^^...................................................... Kreditinstitute bei Aufbaudarlehen für die ^«werbliche Wirtschaft .und' di.e freiöß; 4 v;>: eingenommen habe,- die Klä£er|^^^ ,d§§ durch -^V • den-falle ihr nicht zur Bast* eigenen Mitteln ahdenÄüsgieiohsfohdszuriiekzufUhren 5 das von den Ausgleichebehörden bewilligte Darlehen an werde von der Klägerin vielmehr als freuhänderin für den Ausgleichsfonds verwältet; durch die Ausübung der Abtretungsbe*-fugnie habe sie die Mbglichkbitj^das TreuhandVerhältnis zu . Es ist richtige daß die Kreditinstitute, die: *•* wie die Klägerin - bei der Gewährung der von der zuständigen Aus-gleiehe behorde bewilligten Auf badkredilije ! eingeschalt et worden sind p nach den hierzu erlassenen vom Berufungsgericht : angeführten Bestimmungen Treuhänder der ißuhdeerepublik Deutschland (Ausgleichsfonds) sind, in dieser Eigenschaft"hat die Klägerin (in eigenem tarnen) den Barlehenevertrag'&it Hehlsen abgeschlossen$ wie es diesem von41 der Ausgleichsbehörde-ln dem zu den’ Gericht säkten gebrachten Be wilii gungs be sc hei d auferlegt worden war; der; Vertrag hatte - auch'hinsichtlich der für das Darlehen zu stellenden Sicherheiten - den vpn der Ausgleichsbehorde bestimmten Inhalt o Bin" vcftr derAusgleiche- ; Amtspflichtverlöteuhgv^eayielcl^teh einen eigenen Schaden er 1 i 11en; hat„ Sie hat zwar*nicht den Erbanteil erlangt* der anteic abget reten werden sollte«' Der Erbanteil sollte aber ; nur zur Sicherung des Darlehens' dienen* das nicht aus ihrem .;■ ■ Vermögen stammte P:;'ehnderh ^ehlsen aus; des , Ausgleichs-fonds ’gewährt wurde.c die für das Darlehen zu stellen waren,, wurden von der■Klägerin, nur tieuhähde^isöh. für den Ausgleichafonda v.( verwaltet (Ziff0 .H der Bestimmungen. Daß die ausgefallene Dariehenaforderung,„nicht durch den Erbanteil abgedeckt werden könnte*‘ traf also nicht die Klägerin . .; , 1 m Er ge brii b hat das Ber*t$fHmgsgeri cfyi■hxetip&öh ..„-.einen Anspruch der Klägerin duf Erbat®:: eigenen Schadens: mit iecht daß die Klägerin eine anderweite Ersatzmöglichkeit hätte| der Klägerin ’ ist, vielmehr ein eigener.:^ satzanspruch yon 2: OOODM fur gereehtfertigt gehalten und den-Beklagten, verurteilt,•diesen Setrag nebst Prozeßzin- : sen -T Zug ,uiu Zug gegen A btretung eines gleichhohen 2?eils der Sariehnsf ö‘rder^g ah NflUV { $ 255 BGB) .‘-. an die Klägerin a) Bas Berufungsgericht hat sich zu dieser Anspruchsbe-urteilung nicht näher geäußert; es meint nur P einem etwaigen Anspruch der vom Landgericht, angenommenen Art stehe die vom Beklagten erhobene Einrede der Verjährung entgegen* Offenbar will das Berufungsgericht aber die rechtliche Möglichkeit einer Schadensliquidation im Drittinteresse: nicht von der Hand weisen* Bas Landgericht hat sie hier, auch mit Re cht < für zuläs s lg gehalten * v ä ■ lehen in eigenem Namen für Rechnung des Ausgleichs.fonds., rechtigte :aus:-den Darlehens* und Sicherungsverträgen; 3?fä** . verletzt hat 9, bei:dem Rechtsgeschäft9 das infolgedessen ;;:Mhlgesh4i^g#h- -:i Studie '■Interessen'. .^ipeuhände^a c h mittel har vvartretefr hat •* ;-$e -;wi der spräche "4Wa Pr:inzipien;;des ßc.haden^räätz:^ der'VBeklagte■. von der Verpflichtung, für den durch seine Antepflichtverlöt Bühg verursachten Schaden einstehen zu müssen, darum freigestellt, bliebe,- weil die Klägerin selbst keinen Scha-;dehVTfrlitteix, der,, Beklagte* aberijeine Amtspflicht gegenüber dem geschädigten.Ausgleiehsfends nicht verletzt hat* Viel- -1 mehr mUsseh,. So hat auch das : Reichsgericht in dem Pall der Ent schei düng JW 192V ? ‘ der durch unvollständige Beurkundung eines <■:Grundstückskaufs seine Amtspflichten gegenüber der im eigenen Hamen für fremde Rechnung, abächließenden«Kä&ierintv^ vcm^dieier i i:der[ :;ausder Am$spflichtyefcli^züiig;§n Jints ian&en: ist* 'in'dessen Interesse sie gehandelt hat; Eer^^ :, fÜÖi untere Be zugnaJ^ auf Tägert (Die .Geltendmachung des BrittSchadens. b) Was die Brstge der Verjährung-he Berufungsgericht der Ansicht, :die Klägerin habe die für den Beginn der drei jährigen Verjährung des § -852 BGB erforderliche Kenntnis von dem SchadenOTÄher Person des Breitz» , pflichtigen durch das Schreiben des HechtsanwaltsBr*: LflHMl f onds geltend; macht 9 • so ; ändert’diea nichts dar an P- daß der J;: ' Beklagte nur eine • ihm;.-: daß für den Beginn der Merjthrhhf fahrlässiger Amtspflichtverletzung zu der Kenntnis des Verletzten von dem •.. ;.:,Schaden ■ undxV;der Bersön des ...Brsalzpf lichtigdni^ treining des Erbanteils vereinbart waren* konnte nicht er-^ die;; :J)ai^b^ß8C:li^:i -ais^l^ getilgt werden können; die LebensVersilberung konnte nur einen Rückkauf »wert habenn der unter der Versicherungssumme von lediglich 4 OOO DM lagf die i M harlehensvertrag _., verein barte Ab<-^ tidtung: des Anspruchs.

Zitierte Normen: § 7 BGB
£<®DarlehenKlägerinSchaden^

Volltext der Entscheidung

sWl
 Machschlagewerk; ja BGHZs	■	.nein
. V BHotQ § 21; BGB, § 852	•
. a) Verletzt der Hotar bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts zur Sicherung eines aus Mi 11 ein de s Aus glei ehe ~ fonds gewährten Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft seine Amtspflichten gegenüber dem treuhänderisch, eingeschalteten Kreditinstitut P so kann dieses den Scha-den3 der hieraus für den Ausgleichsfonds erwächst»' im Wege der Schadensliquidation im Brit tinteresse gegen den ■■ Hotar gelf^	£i	'
b) Bür den Beginn der Verjährung des Schadenseraatzanspruchs. ist maßgebend3 wann das Kreditinstitut die Kenntnie von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt hat« •
•	BÖHp	Ürto vt> 22 o - Hovaniber 1966 - VI ZR 49/^5 - OLG Schleswig
B UND ES G ER I CH TS HO F
IM NAMEN DES VOLKES
VI Zt 49/65
URTEIL
Verkündet am
22 o November 1966
als Urkundsbeam ter der Geschäftsstelle
 in dem Rechtsstreit
 der	i*1	G-ppfetr'aße
 vertreten-durch.: ihren Vorstand, nfeend^^;^
' ■ nnd?: Dr;	.......
den Rechtsanwalt und Notar Karl K
/und/itev^^
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, per VT o Zivilsenat _ dee, ..Bunides^eric^tsJaofs hat auf die mündliche Verhandlung^ vom, ,22 P	.*$£{>	.unter	J5i$^ir-
kung, des Senats präaidentfn.. 3^,.. Jpsgeis^ und: der Bundesrich^ 'V- ter Hanebeckr Dr 0 Haufi*. Dr.«,. pfret^schadr Und/iDr«. TlMßgeha
 für Hecht erkannt.? i; v ,v 5V,
Die Revision der.Klägerin gegen daa-üri^il des ^
■	3o Zivilsenats .des S c hi e swig-Holstein!sehen Ober- .
landesgeriehts in .Schicsv^^^vom : 1p0 .Dezember 1964 v wird zurückgewie s en 0	\T.u.-	^
Die Kosten der .Revision werden .der Klhg#riny:aüf^;;?;:y . erlegt e .	;■	:	'	■	■	■	.	^:''• 1 / • / • :	'•r'--
* >foxi Hechts 'wögen :;
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T r TiJjp.-' £ähy;ö: 195 ^erhielte; ■ der*-, dls&tälige~' GäätWi rt Pihr H
für die. Pachtung der .Gaststätte- fHlandwerkerhäuß^ to^^H Auf bandarlehen von' 8 •. 300/ aus Mi t tölir däö tosglei chsf öhets * Hach den Vorschriften über dia Einschaltungidei* SneditinstitÜiö bei Aufbaudar1ehen für die gewerbliche Wirtschäft stellte ihm die Klägerin das Darlehen für Rechnung des Ausgleichafonds in eigenem Hamen zur Verfügung* Zu den Sic her ungen ^ die	zu
 stellen hatteP gehörte die Abtretung des Erbanteils seiner Mütter freu Marie MflBBl an dem. Hachlaß ihrer Müttör friede-h der im •wesentlichen aus einem Hausgrundstück in1 (bestanä/'M^-Ki^
^ögöü'; der :Abtretung : für.; sim .als■:Hotar tätig '.:zÜ!!;-Werdenv.::;;
(unter Hr o ' der Ehefrau Marie
 Am 15 > April/beurkundete der seiner ürkundenro 11 e)■ 'eine Erklärung' in der es heißt/ im Grundbuch von
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sei Miterbin zu 1/5o Im Zusammenhang hiermit wird der Zeitwert des Vermögens der. ■:	^	•
ss 12c000 DM und der Wert des «Anteils unter Berücksichtigung : der Grundstücks belastungen mit etwa 2 000 DM angegebene "Den mir* zusteilenden Erbanspruch*' i> so bringt die Urkunde dann zu dem Ausdruck? "trete ich hiermit In voller Höhe' *„% ab an die Spar- und Leihkasse * 0« (Klägerin) und bewillige und beanr : trage die Eintragung der Abtretung in das Grundbuch* Die Abtretung dient zur teilweisen Sicherung eines meinem Sohn *<>• von der Spar- und Leihkässe «.„o aus Mitteln des Bundesaue-gleichsamts laut. Darlehensvertrag vom 26» März 1954 zur Verfügung gestellten Aufbaudarlehens in Höhe von 8 300 DM nebst Nebenleistungen1,a Der Beklagte übersandte der Klägerin eine , Ausfertigung /dieseri'Urkundi}:mi^ndeia' BemSrkänJ//dal feyin Ver^SjJ folg der Gedanken des § ?03 3 BÖ#an-/eichmögli chä/:|$sri ebiiMfi; x^f^j^sye rmerk ^des: ^Grdnd;:biic'hs:jK:ü^äMÄ
noch nicht zu dem Züge kommen könne? da die Erben sich, noch ,:nicht auseinandergesetzj:;,hä|ten;:|: er: ;hä/fce:;PrauHBH^® em^boh-r / len3 die füreinanderseisstü^g ln diä
| mäßig wbrde. die Klägerin bei/.ihr-. übe;r- ■ dfn Sianfe der / -.Bingf;/; -
gelegentlich Nachfrage halben
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 Grundbuchamt die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit; des Grundbuchöi^sie^Arertrat^ d;ie Ansicht, daß ■ öle durch die vom Beklagt eu r-beurkamde^^Erklärung Mit eigene turner in des Grunds tiicks zur ,;;g§saiaten Hand geworden seik Das Grundbuchamt lehnte dur-ei^ Verfügung ^vom t2* .Juni 1956 die Eintragung mit der Begründung. ..ab? Rrau .Marie EflBHHI habe
 nicht einen Anteil >am Nachlaß, sondern einen solchen am Grundvermögen abgetreten > was . nach ■ § 2035	t-fJ
möglich gewesen sei„Die Klägerin, ubertrug die Bearbeitung der Angelegenheit dem Rechtsanwalt Br e ■	; Bieeer^'ieilte
 ihr durch Schreiben, vota 2.ö ..pkto.ber 1958 :.mit* • die Abtretung sei schon darum 'unwirksam, weil*,, es.-an, der • öffentlich beurkundeten Annahmeerklärung der Klägerin fehleo
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Tilgung des Darlehens war ;er außerstandeo ;Ml4^Einwilligung LH der Last enaus gle i che bank hat te :.ihm .di e Klägerin das Dari eben daher am 13° Juli 1956 gekündigte Am 5v November t958 betrug "sein Schuldsaldo 8 9^3*67 DM«Gemäß einem Versprechen vom;
4° November 1958 leistete er hierauf eine Zeitlang regelmäßige '■■■ Abtragungen? ; :dUr$h:;;dAe::;Ä^
der Klägerin vorgelegten Aufstellung’ bis zu dem 14« Juni I960’ ;-:fi^är-.-.nür • bis anf 8 609,2Ö ^ m yü£ertragene?^fc^t.-Sic|^^
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Im gegenwärtigen Kechtsstreit hat die Klägerin mit der : .' am 20« Kovember 1961 eingereichten und am 30. November 196^
^.:p äugelt |iiian::;:klage 1. din ;;iellagt enfl^ Kellunf ■ fdl* - % • 00C| D& nebst Prozeßzinsen in Anspruch genommen« Sie wirft ihm vor* die: ihr gegenüber bestehende Amtspfllöht als Hotar dadurch schuldhaft verletzt zu haben,, daß er statt eines Abtretungs-gv|n trifS	-P!
einseitige unwirksame Erklärung, beurkundet habe« Hierdurch :->:::häi-'ihr oder der haste^usgleichsjl^nkl Schh|eh^||:ch. min* '■■' des tens 2 000 DM entstanden. Ove	eei bislang außer-
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Der : Beklagt e ; hat- beantragt ,, di e Klage a'b|^eisen‘
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Das Landgericht; hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerin. 2 000 DM nebst 4# 2ineen seit dem 30> November 1961
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l&stemusgleich vom 1-1 • Juli 195S (Amtliches Mitteilungsblatt ■ des • Stodesauegleifc^	;
in Betracht* ihren :0arl|hensan^prudM^^	eü|'denv:5:;
abzuti^ten^ünd/-^	gegeii-;,: ''-.^
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, sfruch:-gegen flehlsen an. den -Aüa^i^iehsf öhdf:-ab^^	"	'i?-
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Es ist richtige daß die Kreditinstitute, die: *•* wie die Klägerin - bei der Gewährung der von der zuständigen Aus-gleiehe behorde bewilligten Auf badkredilije ! eingeschalt et worden sind p nach den hierzu erlassenen vom Berufungsgericht : angeführten Bestimmungen Treuhänder der ißuhdeerepublik Deutschland (Ausgleichsfonds) sind, in dieser Eigenschaft"hat die Klägerin (in eigenem tarnen) den Barlehenevertrag'&it Hehlsen abgeschlossen$ wie es diesem von41 der Ausgleichsbehörde-ln dem zu den’ Gericht säkten gebrachten Be wilii gungs be sc hei d auferlegt worden war; der; Vertrag hatte - auch'hinsichtlich der für das Darlehen zu stellenden Sicherheiten - den vpn der Ausgleichsbehorde bestimmten Inhalt o Bin" vcftr derAusgleiche-
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satzanspruch yon 2: OOODM fur gereehtfertigt gehalten und den-Beklagten, verurteilt,•diesen Setrag nebst Prozeßzin- : sen -T Zug ,uiu Zug gegen A btretung eines gleichhohen 2?eils der Sariehnsf ö‘rder^g ah NflUV { $ 255 BGB) .‘-. an die Klägerin
a) Bas Berufungsgericht hat sich zu dieser Anspruchsbe-urteilung nicht näher geäußert; es meint nur P einem etwaigen Anspruch der vom Landgericht, angenommenen Art stehe die vom Beklagten erhobene Einrede der Verjährung entgegen* Offenbar will das Berufungsgericht aber die rechtliche Möglichkeit einer Schadensliquidation im Drittinteresse: nicht von der Hand weisen* Bas Landgericht hat sie hier, auch mit Re cht < für zuläs s lg gehalten * v ä ■

Die Klägerin* die dem Darlehensnehmer	^as	Bar-
lehen in eigenem Namen für Rechnung des Ausgleichs.fonds., ge* ; währte" war in ihrertreuhänderischen Stellung. t£tti|b^^
S teil Vertreter in der'Bundearepublik. (des Außgleichsfonds),, Wies auch hinelchl^ich }Mf--Sieherbeii^y.v^	Wen ^y
bestellen' ließ:0^Die -aägerih^war. rechtigte :aus:-den Darlehens* und Sicherungsverträgen; 3?fä** . :'::gerlhv; des^jvärträgiibh:; ge eehüt {rs^upik^/Jder^'Aüägiiidhefohda^
sprechungsgrundsatz* daß* wenn in ^::i'■"
Präger des,.vertraglich geechi|fcfcten^lrö
•■•f‘er%agevefletzung schaden 'erwächst, 'dänJäufJdÄ	,=
^räfeht igtä:;::di:#s*MÖ^
Nun handelt es sich im ;vö|&iegen#f^^
;dingß-:;hicht um-::Sehadensärsatzahsprüb^^^
Sunder h :um;: .solche-' ■ aus:; ünerleu^^	:f.:
der 3qhadenseintxitt ■ aber.. nur Wfrläge^t;^

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verletzt hat 9, bei:dem Rechtsgeschäft9 das infolgedessen ;;:Mhlgesh4i^g#h- -:i Studie '■Interessen'. ;;de&f ^
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.^ipeuhände^a c h mittel har vvartretefr hat •* ;-$e -;wi der spräche "4Wa Pr:inzipien;;des ßc.haden^räätz:^	der'VBeklagte■.
von der Verpflichtung, für den durch seine Antepflichtverlöt Bühg verursachten Schaden einstehen zu müssen, darum freigestellt, bliebe,- weil die Klägerin selbst keinen Scha-;dehVTfrlitteix, der,, Beklagte* aberijeine Amtspflicht gegenüber dem geschädigten.Ausgleiehsfends nicht verletzt hat* Viel- -1 mehr mUsseh,. dis &r und sät ze :e ine r 'Schädensliquidation im Brittinteresse auch hier, zur Anwendung gelangen. So hat auch das : Reichsgericht in dem Pall der Ent schei düng JW 192V ? 1144 bereits ausgesprochen s de&i eih JJdtar? ‘ der durch unvollständige Beurkundung eines <■:Grundstückskaufs seine Amtspflichten gegenüber der im eigenen Hamen für fremde Rechnung, abächließenden«Kä&ierintv^	vcm^dieier	i
auf Ersatz . des t. Schadens in*Anspruch^	kann.,
i:der[ :;ausder Am$spflichtyefcli^züiig;§n Jints ian&en: ist* 'in'dessen Interesse sie gehandelt hat; Eer^^	:,
hof hat in der Entscheidung BGH£ 40* 91? fÜÖi untere Be zugnaJ^ auf Tägert (Die .Geltendmachung des BrittSchadens. Sc 38)
: igieid^falls ^darauf ':öihge^esbh^ ■
Vf rhiehtuhg'^iihe^itSi#
7 sprach :auf Ersatz	:
Rechts der unerlaubten	p;7
■ auch im Schrifttum, insbesondere.: Jür;:läl^	v''
^■^r^ögerung^ ‘ wie ,§ie hi#Mgegeben Reimer Schmidt bei,;:§oergel
;88;■ Esser, Schuldrecht 2* Aufl* g,
leb*
17#
Seh^4h,;dee ...gehuldheöh^
*$:. r?:
lliili^Äi
.......
abzuführen verpflichtet sich eine solche reit s|;u£z weif e3liaf
b) Was die Brstge der Verjährung-he Berufungsgericht der Ansicht, :die Klägerin habe die für den Beginn der drei jährigen Verjährung des § -852 BGB erforderliche Kenntnis von dem SchadenOTÄher Person des Breitz» ,
ixx;	x-x	*:v.	. : /:- . . . ^-x • ’ x;5' :x ..■■• ;%r:
pflichtigen durch das Schreiben des HechtsanwaltsBr*: LflHMl
, hij|feichend';' deütiidijfc^^	.,“.fbiah|els	'/^i^hsamer;'	Ab-
:; ;|r^ttogfdes Erbanteils'' -xhiffSi#
I	NflBHI gewhhrtaf Dahle:idih|:#;ii;s ' ohhe 4i|jeöf
J ^eiährdet' gewesen /s|i* 'sjitffl^	mlt^	^^1,0
!o;:;iget eilten -Säc3iverhait:es' jiablb:iih4|g^^	,
• ihüf'' Pehtstelluhg^ eeiner. :Bch£lshlhl?IÄ	-gf '4f ’
' Zweifel4hih^p:!iili^	;
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^^ehh^^f.'-der yHedhte&gÄiÄeihpi^
weni g bekennt er Ihit^hfi&nin^abeehip^	nur
 Icirnng:■ :yoa& ri chts au gewinnen gewesen wäre; vpie.^:arti^ en hier nicht in Betracht
^y.|ya.;v 20 *■/;jfova^ber4'i5jfi^
^Qli.^jdet: .gewesen*^ ■	■
■ ■iibwendühg^
-.:;. .v. Zu Unrecht ■meinhxd^ jährung komme es auf di $
von deÄ^&chadfefc^ttnd--^«*!?^	[an*
■ .nicht 'auf - divider. Kläger in of.Die Bestimmung^däa; § :05a BöB^
;■; Klägerin ibH ' der hier^vn Schadensveriltgäruhg hach deli ß^undsätzen der Schaleheliqui-■: ■ ästiöa im" Bri11int eres 8e?::*dsh|if	.
f onds geltend; macht 9 • so ; ändert’diea nichts dar an P- daß der J;:
' Beklagte nur eine • ihm;.-: der'.	'	/;
,\’:i J^ts glicht ■" verletz t ';hat ^ diÄd-- ll®0^Setftalist
■■' Eutreffandweist'.-diev::Hevi.:ötönfälleV dlngel:1 daräuf::hini':.:;:;v' daß für den Beginn der Merjthrhhf fahrlässiger Amtspflichtverletzung zu der Kenntnis des Verletzten von dem •.. ;.:,Schaden ■ undxV;der Bersön des ...Brsalzpf lichtigdni^
Kenntnis hiiiztrt;r®tencmüß«) daß" -er^shf^andfe	^
•:-■;:Brsatz erlangen kann' (Vgl0 Urteile■;-des ’erkennenden Senats vom-29 o Oktober Y963::'^VI^
:fW9m0: vom+m^: Apr ii:.vt9;64;’^
■(■■Y ^~§7: BGB) oindessen>rgl*$ sieh" iterate
%^S*®nng:::deS^Ver3^r^gf1^gi^^
Bihrf ihhühg der • Klä^.VMn:fö	>.	Der
;:i: Y nnsc^dlich gemacht Werden?: daß* BHHBt: seine Barlehens-
'alsbald	■	&r	;änöerst&nde't:-:^bpoiil>^er.^
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^ft|:'	•	1956	an	diesem	(Page1	i-;'% r-; :-^Y'Y. v=s=
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9'daß	x
-:.ttm^>|Ser;:'Stoheru»gen^. di;#Jim hirl#|M	'	.def	Ab*	"
treining des Erbanteils vereinbart waren* konnte nicht er-^
|wertet ##rde|i.* daß. die;; :J)ai^b^ß8C:li^:i -ais^l^	getilgt
 werden können; die LebensVersilberung konnte nur einen Rückkauf »wert habenn der unter der Versicherungssumme von lediglich 4 OOO DM lagf die i M harlehensvertrag _., verein barte Ab<-^ tidtung: des Anspruchs. .auf"
..: vbiräuseichtlich 600 DM 5;:;vtia;:■:: vf'rfots ..(§ 5 ■ des KriegsgefangenÄhpihtspt^^	Jf	;•:
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