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BGH · VI ZR 47/85

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI ZR 47/85

Schreibfehlerberichtigung Im Urteil vom 8. Im Urteil vom 8. muß es auf Seite 16, siebte Zeile von unten statt: Auslegungsregel richtig: Abwägungsregel heißen.

GeschäftsstelleSchreibtehlerberichtigungSchnurrSchreibfehlerberichtigungBundesgerichtshofZeileKarlsruhe

Volltext der Entscheidung

£
Schreibfehlerberichtigung
 Im Urteil vom 8. Juli 1986
- VI ZR 47/85 -
muß es auf Seite 6, erster Absatz. 13. Zeile
 statt:	Oktober 1985
richtig:	Oktober i982
heißen.
Karlsruhe, den 2. September 1986 - Bundesgerichtshof -
- Geschäftsstelle -
Justizobersekretärin
 Schreibtehlerberichtigung .
Im Urteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 47/85 -
muß es auf Seite 16, siebte Zeile von unten statt:	Auslegungsregel
 richtig:	Abwägungsregel
 heißen.
Karlsruhe, den 12. November 1986
- Bundesgerichtshof -■Geschäftsstelle
 Schnurr
Justizhauptsekretärin