Schreibfehlerberichtigung Im Urteil vom 8. Im Urteil vom 8. muß es auf Seite 16, siebte Zeile von unten statt: Auslegungsregel richtig: Abwägungsregel heißen.
£ Schreibfehlerberichtigung Im Urteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 47/85 - muß es auf Seite 6, erster Absatz. 13. Zeile statt: Oktober 1985 richtig: Oktober i982 heißen. Karlsruhe, den 2. September 1986 - Bundesgerichtshof - - Geschäftsstelle - Justizobersekretärin Schreibtehlerberichtigung . Im Urteil vom 8. Juli 1986 - VI ZR 47/85 - muß es auf Seite 16, siebte Zeile von unten statt: Auslegungsregel richtig: Abwägungsregel heißen. Karlsruhe, den 12. November 1986 - Bundesgerichtshof -■Geschäftsstelle Schnurr Justizhauptsekretärin