* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH · VI ZR 23/07

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI ZR 23/07

November 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr beschlossen: Die Anhörungsrüge der Beklagten vom 22. Der Senat hat bei der Entscheidung über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde das mit der Anhörungsrüge der Beklagten wiederholte Vorbringen in vollem Umfang geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Müller Greiner Pauge Stöhr Vorinstanzen:

12MüllerGreinerHamburgAnhörungsrügeVorinstanzen

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 23/07
vom 12. November 2007 in dem Rechtsstreit
-2-
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. November 2007 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr
 beschlossen:
Die Anhörungsrüge der Beklagten vom 22. Oktober 2007 gegen den Senatsbeschluss vom 25. September 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rügeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Gründe:
1	Die	gemäß	§ 321 a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Ge-
hörsrüge ist nicht begründet.
2	Die	Gerichte	sind	nach	Art.	103 Abs. 1 GG nur verpflichtet, das Vorbrin-
gen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss NJW 2005,
1432). Der Senat hat bei der Entscheidung über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde das mit der Anhörungsrüge der Beklagten wiederholte Vorbringen in vollem Umfang geprüft und für nicht durchgreifend erachtet.
Müller
 Greiner
Pauge
 Stöhr
Vorinstanzen:
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2006 - 324 O 230/06 -OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 7 U 108/06 -
Vorinstanzen:
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2006 - 324 O 230/06 -OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 7 U 108/06 -
Wellner