Volltext der Entscheidung
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Oktober 2001 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richter Dr. Dressier, Dr. Greiner, Wellner und Pauge
beschlossen:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 10. Oktober 2000 wird nicht angenommen.
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert für die Revision: 150.000,00 DM Streitwert für die Anschlußrevision: 50.000,00 DM
Wellner
Pauge
Dr. Müller
Dr. Dressier
Dr. Greiner