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BGH

Gericht: BGH

Der Antrag des Beklagten auf Festsetzung der Beschwer wird zurückgewiesen.

Zitierte Normen: § 546 ZPO
FestsetzungBundesgerichtshofsDiederichsenRichterinZivilsenatBeschwerPauge

Volltext der Entscheidung

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richter Dr. Dressier, Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen und den Richter Pauge
 beschlossen:
Der Antrag des Beklagten auf Festsetzung der Beschwer wird zurückgewiesen.
In Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht ist der Rechtsstreit als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit anzusehen. Die Festsetzung eines Wertes der Beschwer gemäß § 546 Abs. 2 ZPO a. F. kommt daher nicht in Betracht.
Pauge
 Dr. Müller
 Diederichsen
Dr. Dressier
 Dr. Greiner