«Hiergegen richtet sich die Revision des Beklagten, um deren Zurückweisung der Kläger bittet», «Hiergegen richtet sich die Revision der Klägerin, um deren Zurückweisung der Beklagte bittet«0
VI ZR 328/54 Ir' Beschluß In Sachen der WB vertreten durch flHHBfetrasse 4P, gesetzlich Klägerin, Berufungsheklagten und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt HIHi^trasse 9, Beklagten, Berufungskläger und Revisionsbeklagten, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Br« wird der Tatbestand des Urteils vom 31o Januar 1956 gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt? Der vorletzte Satz heißt nichts «Hiergegen richtet sich die Revision des Beklagten, um deren Zurückweisung der Kläger bittet», sondern» «Hiergegen richtet sich die Revision der Klägerin, um deren Zurückweisung der Beklagte bittet«0 gegen den Spediteur Eugen E in S Karlsruhe, den 19«, März 1956 Bundesgerichtshof - VI« Zivilsenat Dr« Kleinewefers Dr„ K«E« Meyer Dr« Bode Erbel Hanebeck