Volltext der Entscheidung
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2001 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller und die Richter Dr. v. Gerlach, Dr. Greiner, Wellner und Diederichsen
für Recht erkannt:
Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. Juni 2000 sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Februar 2000 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dr. Müller
Dr. v. Gerlach
Dr. Greiner
Wellner
Diederichsen