Volltext der Entscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 189/03
vom 16. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Dezember 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge, Stöhr und Zoll
beschlossen:
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. April 2003 zugelassen.
Die Zulassung erfolgt im Hinblick darauf, daß das Berufungsgericht § 108 SGB VII nicht beachtet hat.
Müller
Diederichsen
Pauge
Stöhr
Zoll