Der VI* Zivilsenat des.Bundesgerichtshofs hat auf die rundliche Verhandlung vom 23* April 1965 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Er. Engels und der Bundesrichter ilunebeck, I)r. Io Auf die Rechtsmittel der Kläger wird das Urteil des 3- Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Saarbrücken vom 21 . Juni 1963 teilweise aufgehoben und das Urteil der 3» Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken vom 30o Mürz 1962 wie folgt geändert; Ls wird feotgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern die Hälfte der Be- träge zu ersetzen, die sie auf Grund des Ver-kehxsunfalls vom 8. Im übrigen werden die Berufung und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits werden auferlegt: die des ersten Rechtszuges zu 3/8 den Klägern und zu 5/8 dem Beklagten, ■ die des zweiten Rechtszuges zu 6/11 den Klägern und zu 5/11 dem -Beklagter*, die dos Revisionsrechtszuges zu 3/5 den Klägern und zu 2/5 dem Beklagten. Der Beklagte befuhr aca 8, September 1958 gegen 15 «10 Uhr mit seinem Motorroller, Marke Vespa, die Durchgangsstraße 202 nichtung der scharfen und unübersichtlichen Rechtskurve am Ausgang des Ortes kam ihm der von dem Klager Karl KflHV gesteuerte Lastzug der Firma Gebrüder RflHP(Klägerin zu 1) entgegen» Die verletzte Irmgard Fischer hat in dem Rechtsstreit Fahrer Karl r^H^auch Zahlung eines ange-** nessenen Schmerzensgeldes verlangt* Ferner hat sic um die Feststellung gebeten, daß der Fahrer und der Malter des Lastzuges verpflichtet seien, ihr allen weiteren Schaden aus dem Unfall zu ersetzen* Das Landgericht hat die Zahlungsansprüche der Irmgard I'lHHBi dem Gründe nach für gerechtfertigt erklärt* Die Berufung der damaligen Beklagten und jetzigen Kläger hatte keinen Erfolg* Mit der gegenwärtigen Klage verlangen die Kläger von dem geklagten Schadensausgleich nach § 17 StVG. Sie sind der Ansicht, der Schaden sei überwiegend von dem Beklagten verursacht und verschuldet worden. Der Beklagte sei mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 6q km/st in die Kurve gefahren und habe dabei nicht die rechte Seite seiner Fahrbahn eingehalten. Kr habe in dem ihm zur Verfügung stehenden Kaum von 2,60 m ungehindert den Lastzug passieren können. Der Kläger habe bei der Länge und der Breite des Lastzugs nicht vermeiden können, daß er in der scharfen Kurve mit einem Teil des Fahrzeugs in die Gegenfahrbahn geraten sei. Kr sei mit 20 tco/st, also sehr langsam gefahren und habe durch Betätigen des roten Warnlichtes am Lastkraftwagen den Gegenverkehr gewarnt. Die Kläger haben beantragt, festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet sei, ihnen 80 der Beträge zu erstatten, die sie auf Grund des Unfalls an die Verkäuferin Irmgard FfllHB zu zahlen haben. Er sieht die eigentliche Ursache für den Unfall darin, daß der Lastzug in der Kurve in die Gegenfahrbahn geraten sei und meint, der Schaden müsse zu 90 $ zu Lasten der Kläger gehen. Sie sei noch dadurch erhöht worden, daß die Raupenkette des Baggers über das Profil des Tiefladers hinausgeragt habe und das rote Warnlicht nicht in Betrieb gewesen sei. Das Landgericht hat festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet sei, den Klägern 1/4 der Beträge zu erstatten, die sie auf Grund des Unfalls an die Verkäuferin Irmgard zu zahlen haben. gewesens weil der llotofroller Vgeraha-^egeh••' heinor ■ §e|lfävSndig-keit 'hach links:ahgcdrückt 'worden;-sei-.ohd"weit■ zeitiges hlnrichieh auf die Gef ahr' nicht äihr Möglich w&Xr ';■'! . ■ :■ Mit Hecht ,ri§t keit des; La st 2 ages zu worden ist 0 la übrigen';'abfe konkrete Betriebsgefahr &es.B£^C§||^^ seines iah rer.o sei wegen, der, Uber das ;nor £sleliäi hinaus..gtWelÄri*-;Sis'. der Beklagte- entgegen: deft ßebot/..des § 8 Abs« Is Satz 2 StVO in der uh uber sicht 1 leben Kurve nicht?die äußerste^redbite. v/eiao hat der' des Kraftfahr er a Kurve verstoßen* Ir'Ätlvfe d« Da anders zu bewerten sind*, .$!■$■■ bat, kann die gt nicht bestehen bleiben* Der sä c hl i c hen.' vv er ten: ist als die 41$^ %.s Hot orroller in ;deh ■ der Senat- andere als 'd&sl^einf daß das .Yeroohuld-en;_-'-das Hecht ofährgehotVveräi&ßÄ^ fahren der sc harten.und-: ,■ ■■■■;;■ -■■■■■■>>!..■;'., ■■■:■.
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
LI. 25.182/61 URTEIL
in dem Rechtsstreit
Verkündet am
23 o April 1963 Krieg!, Justizobersekretär
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
1) der Firma Gebr. Rl
2) des Kraftfahrers Karl Ki GWstraßc
Baugeschäft, B!
Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, - prozeßbevöllmächtigter: Rechtsanwalt Br
gegen
den Gärtner Karl Rügen Istraiic
Beklagten, Berufungsbeklagten und Revisionsbeklagten,
- frozeßbevollcächtigteri
Rechtsanwalt I)r
~ 2 -
Der VI* Zivilsenat des.Bundesgerichtshofs hat auf die rundliche Verhandlung vom 23* April 1965 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Er. Engels und der Bundesrichter ilunebeck, I)r. Bode, Heinr.Meyer und i-r. Eüßgens
ulr Recht erkannt:
Io Auf die Rechtsmittel der Kläger wird das Urteil des 3- Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Saarbrücken vom 21 . Juni 1963 teilweise aufgehoben und das Urteil der 3» Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken vom 30o Mürz 1962 wie folgt geändert;
II.
Ls wird feotgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern die Hälfte der Be-
träge zu ersetzen, die sie auf Grund des Ver-kehxsunfalls vom 8. September 1958 in
an die Verkäuferin Irmgard
zu zahlen haben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im übrigen werden die Berufung und die Revision der
Klägerin zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits werden auferlegt:
die des ersten Rechtszuges zu 3/8 den Klägern und zu 5/8 dem Beklagten,
■ die des zweiten Rechtszuges zu 6/11 den Klägern und zu 5/11 dem -Beklagter*,
die dos Revisionsrechtszuges zu 3/5 den Klägern und zu 2/5 dem Beklagten.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Beklagte befuhr aca 8, September 1958 gegen 15 «10 Uhr mit seinem Motorroller, Marke Vespa, die Durchgangsstraße 202
nichtung
der scharfen und unübersichtlichen Rechtskurve am Ausgang des Ortes kam ihm der von dem Klager Karl KflHV gesteuerte Lastzug der Firma Gebrüder RflHP(Klägerin zu 1) entgegen»
Der Lastzug war 16 m lang und bestand aus einem Lastkraftwagen und einem Tiefladeanhänger, auf dem ein Raupenbagger verladen war» KfHP geriet beim Durchfahren der 6,30 m breiten Kurve - für ihn eine Linkskurve - mit dem linken hinteren Reifen des Tiefladeanhängers um 68 cm über die Fahrbahnmitte, Da die Raupenkette des Baggers noch rund 10 cm seitlich über den Tiefladeanhänger herausragte, nahm der Lastzug somit rund 80 cm der Gegenfahrbahn in Ansprüche Etwa im Scheitelpunkt der Kurve streifte der Beklagte den Lastzug so dient, daß sich die auf dem Soziussitz mitfahrende Schwester des Beklagten, die Verkäuferin Irmgard FflHBK schwer verletzte* Sie stieß mit dem linken Knio gegen die Kette des auf dem Tiefladeanhänger verladenen Baggers*
Die verletzte Irmgard Fischer hat in dem Rechtsstreit
3 0 153/59 des Landgerichts Saarbrücken von den jetzigen
Klägern Ersatz
ihres Lohnausfalls und ihres Kleiderschadens
und von den. Fahrer Karl r^H^auch Zahlung eines ange-** nessenen Schmerzensgeldes verlangt* Ferner hat sic um die Feststellung gebeten, daß der Fahrer und der Malter des Lastzuges verpflichtet seien, ihr allen weiteren Schaden aus dem Unfall zu ersetzen* Das Landgericht hat die Zahlungsansprüche der Irmgard I'lHHBi dem Gründe nach für gerechtfertigt erklärt* Die Berufung der damaligen Beklagten und jetzigen Kläger hatte keinen Erfolg*
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/!
Mit der gegenwärtigen Klage verlangen die Kläger von dem geklagten Schadensausgleich nach § 17 StVG. Sie sind der Ansicht, der Schaden sei überwiegend von dem Beklagten verursacht und verschuldet worden. Der Beklagte sei mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 6q km/st in die Kurve gefahren und habe dabei nicht die rechte Seite seiner Fahrbahn eingehalten. Kr habe in dem ihm zur Verfügung stehenden Kaum von 2,60 m ungehindert den Lastzug passieren können. Der Kläger habe bei der Länge und der Breite
des Lastzugs nicht vermeiden können, daß er in der scharfen Kurve mit einem Teil des Fahrzeugs in die Gegenfahrbahn geraten sei. Kr sei mit 20 tco/st, also sehr langsam gefahren und habe durch Betätigen des roten Warnlichtes am Lastkraftwagen den Gegenverkehr gewarnt.
Die Kläger haben beantragt, festzustellen, daß der Beklagte verpflichtet sei, ihnen 80 der Beträge zu erstatten, die sie auf Grund des Unfalls an die Verkäuferin Irmgard FfllHB zu zahlen haben.
Der Beklagte hat um Klageabweisung gebeten. Er sieht die eigentliche Ursache für den Unfall darin, daß der Lastzug in der Kurve in die Gegenfahrbahn geraten sei und meint, der Schaden müsse zu 90 $ zu Lasten der Kläger gehen. Die Betriebsgefahr des Lastzuges sei wesentlich hoher als die des Motorrollers. Sie sei noch dadurch erhöht worden, daß die Raupenkette des Baggers über das Profil des Tiefladers hinausgeragt habe und das rote Warnlicht nicht in Betrieb gewesen sei.
Das Landgericht hat festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet sei, den Klägern 1/4 der Beträge zu erstatten, die sie auf Grund des Unfalls an die Verkäuferin Irmgard zu zahlen haben.
5 -
- . iuX die Berufung d#r daV Oheri&ndesg.ericht
die Krsatzpflieht das. hejhhi^ ..-
Mit d er -li-evi-Bldnrerfblg^hdie .itll^r -.'.ifeÄh Klageantrag weiter* ^zurUck*
zuweilen* ;;:.{v •-'••/ • ' ; ^ V.'
•V.:I *\ ;
faXltlr sact|h''' der^^sdäilrfii;
klagten- in . insprueh: genöfet^fcHat ^ öagenverkeli&;''".;
reeht zeitig'; .darauf. buijiiL?.'■ ■ :,
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daß. der Beklagte- entgegen: deft ßebot/..des § 8 Abs« Is Satz 2 StVO in der uh uber sicht 1 leben Kurve nicht?die äußerste^redbite.
Seite der Bshrbahn behutst hat j • ü^tÄiäohät^t Bedeutung für den Tinfsli au gerih#-bÄert4t * 'Ba,a\fdäKuiunga“ ■ gerieht hält diesen f er kehr aver at iur seh*yerwiegeMr ■•
weil der Beklagte, da. er- einen -seitenabataM vcm^un^&be. eInhalten dürfen, nur um' etwa. 1/2' trzu/feit " nabh,;lii|ii;s gefahren sei* Dabei verkennt ■ e.s", Beklagte '
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Hot orroller in ;deh ■ der Senat- andere als 'd&sl^einf
daß das .Yeroohuld-en;_-'-das Hecht ofährgehotVveräi&ßÄ^ fahren der sc harten.und-:
viel su hohe 0esehv/xndi:gkd;it
wiegt als Der Senat.
den Sehadem 4er Irmgard--
wreti das leruf dngtdr’ lardgorichi s auf:;: di© sprechend £u
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Die Kosten dös Hechtest Dei i s - m an en nach dem ;V:er~-haltnis au Yerteilen^.ln dem. dieParteien in den; einzelnen Hechts Zügen unterlegen .siÄ"<||; 91? 92,- 9?
Haneheclt . Dr„ Bode
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