- Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt Dr. wird die Formel des am 22e Dezember 1959 verkündeten Urteils gemäß § 319 ZPO durch Einfügung ausgelassener Worte dahin berichtigt, daß der erste Absatz wie folgt lautet:
YI 2R 151/58 2416 024 Beschluss In Sachen der unverehelichten Herta fcweg A in t Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr«, gegen die Landesversicherun/ Allee sanstalt B\ vertreten _____in L\ 'orstand, Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigters Rechtsanwalt Dr. wird die Formel des am 22e Dezember 1959 verkündeten Urteils gemäß § 319 ZPO durch Einfügung ausgelassener Worte dahin berichtigt, daß der erste Absatz wie folgt lautet: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 2«, Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 3« Juni 1958 aufgehoben, soweit Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall und die Schadensersatzpflicht der Beklagten für allen weiteren vermögensrechtlichen Schaden infolge der Phrenicus-Operation der Klägerin verneint worden sind und über die Kosten des RechtsstiPeits entschieden worden ist. Karlsruhe, den 23. Dezember 1959 Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat Dr. Kleinewefers Dr. K.EcMeyer# Hanebeck Dr. Bode Heinrich Meyer