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BGH

Gericht: BGH

- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Br. hat der VI. September 1963 unter Mitwirkung der Bundesrichter Hanebeck, Br. K.E.Meyer, Br. Bode, Heinr.

Zitierte Normen: § 319 ZPO
RechtsanwaltProzeßbevollmächtigterStraße®HanebeckBrManfredMeyer

Volltext der Entscheidung

VI. ZE- 148/62
Beschluß
 In Sachen
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Großschlachters Istraße®,
des ^etzgermeisters Straße
 August
Manfred
 Beklagten, Berufungsbeklagten, Anschlußberufungs~ kläger, Bevislonskläger und zu 2) Anschlußrevision beklagten,
- Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt
 gegen
denSchlnchtermgister Peter
 Kläger, Berufungskläger, Arischlußberufungs-beklagten, Revisions.beklagten und Anschluß-revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Br.
hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung am 27. September 1963 unter Mitwirkung der Bundesrichter Hanebeck, Br. K.E.Meyer, Br. Bode, Heinr. Meyer und I)r. Pfrctzschner beschlossen:
Das Urteil vom 24• Mai 1963 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es in den Entscheid ungsgr linden Seite 10, Zeile 24 statt 11 unbegründetn "begründet heißen muß.
Hanebeck	H.	Meyer