* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH

Gericht: BGH

1 o die F: Die Anschlußrevision des Beklagten wird zurückgewiesen.

BflBBstrlBBundesbahndirektionDeutscheBundesbahnBundesgerichtshofKlägerinZivilsenat

Volltext der Entscheidung

In Sachen
 der Deutschen Bundesbahn, vertraten durch die Bundesbahndirektion	BflBBstr.lB
Klägerin, Berufungsbeklagten, Revisionsklägerin und Anschlußrevisionsbeklagten,
- Prozeßbcvollmächtigter: Hechtsanwalt
 gegen
1 o die F:
ernehmerin Paula Sf Straßefli
 in Ti
2. den Kraftfahrer Emil PflH^in BflHHIHP Nr•
Beklagte, Berufungskläger, Revisionsbeklagte und zu 2) Anschlußrevisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
 wird das Urteil vom 4«. Mai 1962 gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt, daß es zu II des Urteils tenors heißt:
Die Anschlußrevision des Beklagten wird zurückgewiesen.
Karlsruhe, den 20. Juni 1962 Bundesgerichtshof - VI. Zivilsenat
 Dr. Kleinewefers
 Dr. Hauß