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BGH · VI ZR 108/15

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI ZR 108/15

Dezember 2015 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Stöhr und Offenloch sowie die Richterinnen Dr. Oehler und Dr. Roloff beschlossen: Die öffentliche Zustellung der Revisionsschrift vom 3. Juli 2015 und der Ladung zu dem Termin vom 22. BGH, Beschluss vom 28. BGH, Beschluss vom 28.

Zitierte Normen: § 185 ZPO
ZPOStöhrZustellungRoloffNachforschungen

Volltext der Entscheidung

VI ZR 108/15
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 15. Dezember 2015 in dem Rechtsstreit
ECLI:DE:BGH:2016:151215VIZR108.15.0
-2-
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2015 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Stöhr und Offenloch sowie die Richterinnen Dr. Oehler und Dr. Roloff
 beschlossen:
Die öffentliche Zustellung der Revisionsschrift vom 3. Februar 2015, der Revisionsbegründung vom 5. Juli 2015 und der Ladung zu dem Termin vom 22. März 2016, 11:00 Uhr, Saal N 004, an den Beklagten zu 2 wird bewilligt, § 185 Nr. 1, § 186 Abs. 1 ZPO.
Gründe:
1	Der	Aufenthaltsort des Beklagten zu 2 ist nach den Feststellungen des Beru-
fungsgerichts unbekannt. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich, § 185 Nr. 1 ZPO. In den Tatsacheninstanzen sind im Jahr 2011 und erneut im Zeitraum von Juni 2013 bis Februar 2014 alle der Sache nach geeigneten und zu demutbaren Nachforschungen angestellt worden, um den Aufenthalt des Beklagten zu 2 zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 -VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16 mwN). Weitere Ermittlungen in der Revisionsinstanz sind vor dem Hintergrund der Ergebnisse der bisherigen Nachforschungen nicht als erfolgversprechend anzusehen und daher entbehrlich, insbesondere nachdem der Beklagte zu 2 nach den von dem Berufungsgericht nicht in Zweifel gezogenen ausführlichen Darlegungen der Prozessbevollmächtigen der klagenden Partei Kenntnis von dem vorliegenden Verfahren erlangt hat, aber zielgerichtet versucht, Zustellungen an sich zu
 verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2008 - II ZR 61/07, NJW-RR 2008, 1310 Rn. 2 ff.).
Galke
 Stöhr
Oehler
 Roloff
Vorinstanzen:
LG Konstanz, Entscheidung vom 06.05.2013 -40 439/11 Me -OLG Karlsruhe in Freiburg, Entscheidung vom 11.12.2014 - 9 U 76/13
Offen loch