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BGH · VI ZR 101/98

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI ZR 101/98

Konkursverwalter über das Vermögen des Wolfgang f) als Kläger und Revisionskläger, Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. Mai 1999 durch den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lepa als Vorsitzenden und die Richter Bischoff, Dr. v.

ProzeßbevollmächtigteWolfgangC91C4Q5Revision

Volltext der Entscheidung

Abschrift
C4Q5 C91
o ~
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZR 101/98
vom 4. Mai 1999
in dem Rechtsstreit
 Wolfgang KflHHB/ I^Ästraße SV, St.	((
Konkursverwalter über das Vermögen des Wolfgang
f) als
 Kläger und Revisionskläger,
- Prozeßbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr.
und Dr.
von
 gegen
Jürgen G|
Istraß«
Beklagter und Revisionsbeklagter,
- Prozeßbevollmächtigte:	Rechtsanwältin
 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. Mai 1999 durch den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Lepa als Vorsitzenden und die Richter Bischoff, Dr. v. Gerlach, Dr. Dressier und Dr. Greiner
 beschlossen:
Das Senatsurteil vom 23. März 1999 wird dahin berichtigt, daß es auf Seite 8 im zweiten Absatz zu Nr. 3 anstatt "Revision" heißen muß: "Revisionserwiderung".