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BGH · VI ZB 43/01

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI ZB 43/01

Der Schreibfehler in der Formel des Beschlusses vom 30.

FormelStöhrZBSchreibfehlerZivilsenatPaugeBeschluß

Volltext der Entscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZB 43/01
vom 4. Dezember 2001 in dem Rechtsstreit
 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Dezember 2001 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr
 beschlossen:
Der Schreibfehler in der Formel des Beschlusses vom 30. Oktober 2001 wird dahin berichtigt, daß es richtig "zurückqe-wiesen" heißt.
Dr. Müller	Dr.	Greiner	Wellner
 Pauge
Stöhr