Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Kulimann, Dr. Macke, Bischoff und Dr. Birkmann am 23. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 24. Das Berufungsgericht hat durch den angefochtenen Beschluß die Berufung der Klägerin zu Recht als unzulässig verworfen. August 1989 ist Rechtsanwalt G., der die Berufung für die Klägerin eingelegt hat, nicht beim Berufungsgericht zugelassen oder zur Zeit der Berufungseinlegung zugelassen gewesen. Die Berufung entsprach damit nicht der vom Gesetz vorgeschriebenen Form (§§ 78 Abs.1, 518 Abs. 1 ZPO) und war daher als unzulässig zu verwerfen (§ 519 b Abs. 1 ZPO).
BUNDESGERICHTSHOF s yx.zB. 37/89 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Edeltraud 7, t Klägerin und Beschwerdeführerin, - Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. gegen 1. Michael Wf Istraße 9, 2. G(|^H Versicherungsgruppe a.G., vertreten durch die Vorstandsmitglieder und B^^, BBHHBIpiatz, Beklagten und Beschwerdegegner, - Prozeßbevollmächtigte; / WIV - .2 - 8 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Kulimann, Dr. Macke, Bischoff und Dr. Birkmann am 23. Januar 1990 beschlossen: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München mit dem Sitz in Augsburg vom 12. Juli 1989 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Beschwerdewert: 55.000 DM Gründe: Das Berufungsgericht hat durch den angefochtenen Beschluß die Berufung der Klägerin zu Recht als unzulässig verworfen. Ausweislich der in den Akten befindlichen Auskunft des Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 24. August 1989 ist Rechtsanwalt G., der die Berufung für die Klägerin eingelegt hat, nicht beim Berufungsgericht zugelassen oder zur Zeit der Berufungseinlegung zugelassen gewesen. Die Berufung entsprach damit nicht der vom Gesetz vorgeschriebenen Form (§§ 78 Abs. 1, 518 Abs. 1 ZPO) und war daher als unzulässig zu verwerfen (§ 519 b Abs. 1 ZPO). Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO. Dr. Steffen Dr. Kulimann Dr. Macke Bischoff Dr. Birkmann