September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, Pauge und Stöhr beschlossen: Galke Zoll Wellner Pauge Stöhr Beglaubigt:
Beglaubigte Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZA 16/13 vom 10. September 2013 in dem Rechtsstreit Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, Pauge und Stöhr beschlossen: Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Galke Zoll Wellner Pauge Stöhr Beglaubigt: 'rlt:^;.x,%/,.^ftrin^er-Mangold, Justizamtsinspektorin