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BGH · VI ZA 16/13

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VI ZA 16/13

September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, Pauge und Stöhr beschlossen: Galke Zoll Wellner Pauge Stöhr Beglaubigt:

10StöhrBeglaubigtGalkeBUNDESGERICHTSHOFAbschriftzollenrlt:^;x,%/,^ftrin^er-Mangold

Volltext der Entscheidung

Beglaubigte Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZA 16/13
vom 10. September 2013 in dem Rechtsstreit
 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, Pauge und Stöhr
 beschlossen:
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Galke	Zoll	Wellner
 Pauge
Stöhr
 Beglaubigt:
'rlt:^;.x,%/,.^ftrin^er-Mangold, Justizamtsinspektorin