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BGH

Gericht: BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 24. April 1969 unter Mitwirkung der Bundesrichter Rietschel, Erbel, Hubert Meyer, Dr. Vogt und Dr. Pinke beschlossens Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 7. Das Oberlandesgericht hat die Revision auch nicht zugelassen. Die Revision ist demnach auf Kosten des Beklagten als unzulässig zu verwerfen (§§ 554 a, 97 ZPO). Hiermit wird der Antrag des Beklagten, ihm für das Revisionsverfahren gemäß § 78 a ZPO einen Rechtsanwalt beizuordnen, gegenstandslos.

Zitierte Normen: § 546 ZPO
unzulässig2RBundesgerichtshofsZPOVXNewMeyerstatthaftRevision

Volltext der Entscheidung

2035 017
BUNDESGERICHTSHOF
VX i_ 2R_ 2 4/6£	B ESCH	LUSS
in dem Rechtsstreit
 des Rechtsanwalts Rolf Idamm fl 9
Prozeßbevollmächtigte s
9
Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger,
 Rechtsanv/älte Prof und Dr,
 gegen
1)	die Prau Sophie
2)	Herrn Jack S
beide wohnhaft New York/USA,
th Streeto New York
 Kläger, Berufungsbeklagten und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigte- II«
Instanzs Rechtsanwälte
2
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 24. April 1969 unter Mitwirkung der Bundesrichter Rietschel, Erbel, Hubert Meyer, Dr. Vogt und Dr. Pinke beschlossens
 Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. Oktober 1968 wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe t
Die Revision ist nach § 546 ZPO nicht statthaft.
Der Wert des Beschv/erdegegenstands beträgt nur 3.901,38 DM. Das Oberlandesgericht hat die Revision auch nicht zugelassen. Die Ansicht des Beklagten, die Revision sei gleichwohl vregen angeblicher Abweichung von von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs statthaft, ist unrichtig (BGH NJW 1959» 2262).
Die Revision ist demnach auf Kosten des Beklagten als unzulässig zu verwerfen (§§ 554 a, 97 ZPO).
 
Hiermit wird der Antrag des Beklagten, ihm für das Revisionsverfahren gemäß § 78 a ZPO einen Rechtsanwalt beizuordnen, gegenstandslos.
Rietschcl	ürbel	Meyer
 Vogt	Pinke