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BGH

Gericht: BGH

Ing. Rudolf Vjj ebenda, Beklagter, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen den Rechtsanwalt Alfred Straße

RechtsanwaltHeimann-TrosienProzeßbevollmächtigterBauunternehmungStraßeArbeitsgemeinschaftBrHansMeyer

Volltext der Entscheidung

In Sachen
 der Bauunternehmung Hans	GmbH.,
Straße vertreten durch ihren Geschäftsführer
 Dipl. Ing. Rudolf Vjj
 ebenda,
Beklagter, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
 gegen
den Rechtsanwalt Alfred
 Straße
i
Kläger, Berufungsbeklagten und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter
 Rechtsanwalt Br.
wird der Tatbestand des Urteils vom 5. November 1962 gemäß § 319 2F0 dahin berichtigt, daß auf Seite 4 der Beginn des ersten Satzes des zweiten Absatzes lautet:
’’Die Beklagte beruft sich darauf, daß ihre Arbeitsgemeinschaft mit der Firma kUI^I am **7- September 1957 beendet worden sei
 Karlsruhe, den 20. Dezember 1962 Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat
 Br. Winkelmann Rietsehe1 Heimann-Trosien
 Meyer Finke