Dr. Kniffka und die Richter Dr. Kuffer, Bauner, Dr. Eick und Prof. Der Beschluss des Senats vom 29.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 64/10 vom 22. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka und die Richter Dr. Kuffer, Bauner, Dr. Eick und Prof. Leupertz beschlossen: Der Beschluss des Senats vom 29. September 2011 wird in der Kostenentscheidung nach § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin klarstellend berichtigt, dass der Klägerin auch die Kosten der Nebenintervention auf Beklagtenseite auferlegt werden. Der Senat wollte diese Kostenentscheidung nach § 101 ZPO treffen und sie ist nur durch ein formales Versehen bei der Abfassung des Nichtzulassungsbeschlusses unterblieben. Kniffka Kuffer Bauner Eick Leupertz