Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 18. Oktober 1973 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt und die Richter Erbel, Dr. Girisch, Meise und Dr. Recken für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 11. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Der Kläger hat gegen das Urteil des 11.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS- VII ZR 21/75 URTEIL Verkündet am 18. Oktober 1973 Horn, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit des früher unter der Firma SflHIP - Import und Großhandel für Aluminium-Fassaden - handelnden Kaufmanns Hans Joachin^L , HHP MfHB- flBstraßeflB, Klägers, Berufungsklägers und Revisionsklägers, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen die Firma Aj|^B Aluminiumwerke GmbH, HHHHHHB Straße^fc vertreten durch führer Dr. Urlich von Ffl^H^Bund Dr. ihre Geschäfts-Hans ebenda, Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, - Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 18. Oktober 1973 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt und die Richter Erbel, Dr. Girisch, Meise und Dr. Recken für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Celle vom 17. November 1972 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand und Entscheidungsgründe: Der Kläger hat gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Celle vom 17. November 1972 formund fristgerecht Revision eingelegt und diese innerhalb der Begründungsfrist begründet. In der Revisionsverhandlung hat der Prozeßbevollmächtigte des Klägers erklärt, daß er nicht mehr auftrete. Dem Antrag der Beklagten, die Revision durch VerSäumnisurteil zurückzuweisen, ist daher gemäß den §§ 330, 557 ZPO stattzugeben. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 708 Nr. 3 ZPO. Vogt Erbel Girisch Meise Recken