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BGH

Gericht: BGH

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1• Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Braunschweig vom 6.

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Volltext der Entscheidung

Be Schluß
 In Sachen
 der Stadtgemeinde
 vertreten durch den Rat der Stadt,
 Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,
- Prozeßbevollmächtigt er % Rechtsanwalt Br, ttttt -
gegen
 den Fabrikanten Wolfgang Sf re g •
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Kläger, Berufungsbeklagten und Revisionsbeklagten,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Br.
wird die Urteilsformel gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß sie zu lauten hat:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1• Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Braunschweig vom 6. September 1955 aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
In diesem Umfange wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Karlsruhe, den 200 Bezember 1956 Bundesgerichtshof, VII „ Zivilsenat
 Glanzmann Scheffler Heimann-Trosien Br. Winkelmann Meyer