* Auf prinzlaw.com finden Sie die Webseite der vom Medienrechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz gegründeten Kanzlei. Dies hier ist die davon unabhängige und eigenständige Webseite von Rechtsanwalt Matthias Prinz mit Kanzleisitz in Mainz.ok

BGH

Gericht: BGH

Dr. Ullmann und die Richter Prof. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 11.

Zitierte Normen: § 78 ZPO
UllmannBundesgerichtshofsZPOWiebelBaunerZivilsenat

Volltext der Entscheidung

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2001 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Haß, Dr. Wiebel und Bauner
 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 7. Mai 2001 wird auf Kosten der Beklagten verworfen ( § 577 Abs. 2,
 § 78 Abs. 1 ZPO ). Ein Fall ohne Anwaltszwang (§ 78 Abs. 3, § 569 Abs. 2 ZPO) ist nicht gegeben.
Der Beschwerdewert wird auf 25.901,68 DM festgesetzt.
Wiebel
 Bauner
Ullmann
 Thode
Haß