September 2001 wird in Absatz 1 des Tenors dahingehend berichtigt, daß das Urteil des 11. Zugleich wird das Verkündungsdatum des angefochtenen Urteils auf dessen Ausfertigungen dahin richtig gestellt, daß das Verkündungsdatum der 13.
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. November 2001 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Thode, Hausmann, Dr. Wiebel und Bauner beschlossen: Das Senatsurteil vom 13. September 2001 wird in Absatz 1 des Tenors dahingehend berichtigt, daß das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. Oktober 1999 aufgehoben wird (§ 319 ZPO). Zugleich wird das Verkündungsdatum des angefochtenen Urteils auf dessen Ausfertigungen dahin richtig gestellt, daß das Verkündungsdatum der 13. Oktober 1999 ist. Ullmann Wiebel Thode Bauner Hausmann