Schreibfehlerberichtigung BGH, Urteil vom 25. März 1999 - VII ZR 402/97 -- Leitsatz zu VertragsG § 93 Abs. 1 - Auf Seite 17 der Urteilsgründe, 5. Zeile von oben, muß es statt "... die Rechte des Auftragnehmers ..." richtig heißen: "... die Rechte des Auftraggebers ...". Karlsruhe, den 18. Juni 1999 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle Werner