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BGH · VII ZR 402/97

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VII ZR 402/97
25Recht18MärzBundesgerichtshofGeschäftsstelle

Volltext der Entscheidung

Schreibfehlerberichtigung
BGH, Urteil vom 25. März 1999 - VII ZR 402/97 -- Leitsatz zu VertragsG § 93 Abs. 1 -
Auf Seite 17 der Urteilsgründe, 5. Zeile von oben, muß es statt
"... die Rechte des Auftragnehmers ..."
richtig heißen:
"... die Rechte des Auftraggebers ...".
Karlsruhe, den 18. Juni 1999
Bundesgerichtshof
 Geschäftsstelle
Werner