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BGH · VII ZR 393/98

Gericht: BGH · Aktenzeichen: VII ZR 393/98

Auf Seite 3 des Urteils, 2. Zeile muß es statt "In ihrem Antwortschreiben ..." richtig heißen: "In seinem Antwortschreiben ...", Zurückweisung der Sache ..." richtig heißen:"...

GeschäftsstelleAntwortschreibenAbsatzSacheZeile28

Volltext der Entscheidung

Schreibfehlerberichtigung
BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - VII ZR 393/98 -- Leitsatz zu VOB/B vor § 1 -
Auf Seite 3 des Urteils, 2. Absatz, letzte Zeile muß es statt"... 4. November 1993 ..." richtig heißen:"... 4. November 1992 ...",
auf Seite 4, 5. Absatz, 1. Zeile muß es statt "In ihrem Antwortschreiben ..." richtig heißen: "In seinem Antwortschreiben ...",
auf Seite 5, 2. Absatz muß es statt"... Zurückweisung der Sache ..." richtig heißen:"... Zurückverweisung der Sache ..."
Bundesgerichtshof
 Geschäftsstelle
Werner