Dr. Ullmann und die Richter Prof. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Die Revision hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl.
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2001 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Haß, Dr. Wiebel und Bauner beschlossen: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Juni 2000 wird angenommen, soweit die Klage in Höhe von 8.628,10 DM abgewiesen worden ist (Mitverschulden). Im übrigen wird die Revision nicht angenommen. Die Rechtssache hat insoweit keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 -1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277). Streitwert vor Annahme: 98.664,88 DM Streitwert ab Annahme: 8.628,10 DM Wiebel Bauner Ullmann Thode Haß