- Wohnungsbaugesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, Frau Ingeborg ebenda, Beklagten, Berufungsbeklagten und Revisionsklägerin, Prozeßbevollmächtigte: Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagte, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Der VII. Februar 1981 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt sowie die Richter Dr. Girisch, Dr. Recken, Doerry und Bliesener beschlossen:
BUNDESGERICHTSHOF VII ZR 289/79 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit - Wohnungsbaugesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, Frau Ingeborg ebenda, Beklagten, Berufungsbeklagten und Revisionsklägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. und ■■■■ - gegen die Eheleute Peter und Monika GflAstraßeÄI, , » Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagte, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Februar 1981 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Vogt sowie die Richter Dr. Girisch, Dr. Recken, Doerry und Bliesener beschlossen: Das Senatsurteil vom 20. November 1980 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es auf S. 6 der Ausfertigung in der 5. Zeile richtig heißt "Auftraggeber" (statt "Auftragnehmer"). Vogt Doerry