Berichtigter Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ:__________nein BGB § 632 Hat der Unternehmer Anspruch auf die übliche Vergütung, so richtet sich die Abrechnung seiner erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bestellers nicht nach § 649 Satz 2 BGB, sondern allein nach § 632 BGB. BGH, Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 250/98 - OLG Rostock LG Rostock